Eine Person A hat 2008 erst als Werkstudent 2000€ und dann als Diplomand 3500€ Gehalt bekommen.
Für die Zeit als Werkstudent liegt eine Lohnsteuerbescheinigung vor auf der Soli, KSt und RV abgezogen wurde. Für die Zeit als Diplomand wurde keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt (brutto = netto).
Danach hat diese Person 2008 noch 3 Monate als Angestellter ein normales Festgehalt bezogen.
Wie muss Person A den Verdienst als Werkstudent und Diplomand bei der Einkommensteuererklärung angeben?
Servus,
ob es sich um ein Gehalt oder um Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit handelt, hängt davon ab, was getan wurde und wie. Nützlich kann es sein, in den Vertrag zu schauen, der für die bezahlte Diplomarbeit geschlossen worden ist.
Bei nichtselbständiger Tätigkeit (= Gehalt) gehören die Einnahmen in Anlage N wie die aus den beiden bescheinigten Arbeitsverhältnissen auch. Wobei ich nicht ausprobiert habe, ob Elster das in dieser Form überhaupt annimmt - Hinterziehung von Lohnsteuer durch Arbeitgeber ist da möglicherweise nicht vorgesehen.
Bei selbständiger Tätigkeit gehören die Einnahmen in eine formlose Gewinnermittlung und der ermittelte Gewinn in die Anlage S zur ESt-Erklärung.
Schöne Grüße
MM