Pauschalversteuerung Fahrgeld

Hallo,

habe 2 Fragen:

Bei der neuen Pauschalversteuerung des Fahrgeldes von Wohnung zur Arbeitsstätte mit 15% wird auch Kirchensteuer „versteuert“.

  1. Besteht die Möglichkeit, die Kirchensteuer bei nicht-Kirchensteuerpflichtigen nicht abzuziehen (also ist es gesetzlich erlaubt)?

  2. Besteht die Möglichkeit, den bezahlten Kirchensteuerbetrag über die Steuererklärung wieder „einzufordern“ (generell und falls Frage 1 = nein).

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

Gruß

B. Meurer

Bei der neuen Pauschalversteuerung des Fahrgeldes von Wohnung
zur Arbeitsstätte mit 15% wird auch Kirchensteuer
„versteuert“.

Neu? Wieso neu? Gibt’s schon seit vielen Jahren.

Es wird eine pauschale Kirchensteuer erhoben, die Kirchensteuer wird nicht versteuert.

  1. Besteht die Möglichkeit, die Kirchensteuer bei
    nicht-Kirchensteuerpflichtigen nicht abzuziehen (also ist es
    gesetzlich erlaubt)?

Der Arbeitgeber muss bei Arbeitnehmern ohne Konfessionszugehörigkeit die pauschale Kirchensteuer nicht abführen, wenn er dafür bei allen anderen konfessionszugehörigen Arbeitnehmern die Kirchensteuer mit dem Normalsatz abführt.

Und bevor hier jemand nach einer Vorschrift fragt: Hab ich grad nicht da.

  1. Besteht die Möglichkeit, den bezahlten Kirchensteuerbetrag
    über die Steuererklärung wieder „einzufordern“ (generell und
    falls Frage 1 = nein).

Nein.