Hallo,
sind eigentlich die Hausmeisterkosten, die auf einen Mieter umgelegt werden haushaltnahe Dienstleistungen nach §35a EStG?
Der Hausmeister sei bei der Hausverwaltung angestellt, aber der Mieter bezahlt ja nicht direkt an die Hausverwaltung oder gar den Hausmeister sondern über den Vermieter.
Wären die selben Kosten bei einer selbstgenutzten Wohnung also absetzbar, da der Eigentümer direkt an die Hausverwaltung bezahlt?
Cu Rene