Sind Hausmeisterkosten haushaltsnahe Dienstl.?

Hallo,
sind eigentlich die Hausmeisterkosten, die auf einen Mieter umgelegt werden haushaltnahe Dienstleistungen nach §35a EStG?
Der Hausmeister sei bei der Hausverwaltung angestellt, aber der Mieter bezahlt ja nicht direkt an die Hausverwaltung oder gar den Hausmeister sondern über den Vermieter.
Wären die selben Kosten bei einer selbstgenutzten Wohnung also absetzbar, da der Eigentümer direkt an die Hausverwaltung bezahlt?

Cu Rene

Es handelt sich in beiden Fällen um absetzbare Kosten gem. §35a. Von der Hausverwaltung bekommt man üblicherweise eine Bestätigung welche Kosten im Laufe des Jahres angefallen sind. Erhält diese Bestätigung der Vermieter sollte er diese eigtl. an den Mieter weiterleiten. Die Bestätigung erhält man in der Regel erst nach der Eigentümerversammlung.

Gruß

Jörg