20 % des Umsatzes pauschal Aufwendungen, möglich?

Kann ein Kleinunternehmer pauschal 20 % seines Umsatzes als Aufwendungen angeben? Falls ja, welches Steuergesetz ist die Grundlage dafür?

er kann, aber es wird wohl nicht anerkannt werden!

E.

bei bestimmten Berufsgruppen ist es möglich
Hi !

In der ehemaligen H 143, die jetzt zur H 18.2 der Hinweise zu den Einkommensteuer-Richtlinien geworden ist, findet sich die so genannte „Betriebsausgabenpauschale“.

Dort heißt es:
_ Betriebsausgabenpauschale
Betriebsausgabenpauschale bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit:

Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden:

a)
bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 EUR jährlich,

b)
bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit), soweit es sich nicht um eine Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG handelt, auf 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 EUR jährlich. Der Höchstbetrag von 614 EUR kann für alle Nebentätigkeiten, die unter die Vereinfachungsregelung fallen, nur einmal gewährt werden.

Es bleibt den Stpfl. unbenommen, etwaige höhere Betriebsausgaben nachzuweisen._

BARUL76

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Kommt darauf an
Hallo,

manche Tätigkeiten lassen das in einem gewissen Rahmen zu, z.B.: Tagesmütter/-Väter.

Siehe hier:

http://frank-roesner.blog.de/2006/04/26/know_how_pau…

Grüße
D.

Servus,

gibt es zum Thema Tagesmütter auch eine Quelle? StB Rösner gibt keine an.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

die Tagesmutter kann 300 Euro je Monat und je Kind pauschal als BA abziehen.
BMF 13.4.2007, Az: IV C 3 S 2342/07/0001

Gruß
Lawrence

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Hi martin,

hier steht das alles nochmals ausführlicher:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55208/DE/Bu…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_55208/DE/Buergerinnen und Buerger/Familie und Kinder/Kinderbetreuung/Tagespflege.html?__nnn=true)

Gruß
D.