Mit der Steuerberechnung unzufrieden!

Hallo,

wenn man mit der Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung unzufrieden ist, dann kann man doch Revision einlegen.

Nun meine Frage:
Wie macht man das und was passiert weiter??

Liebe Grüße

Nadine

Hallo,

wenn man mit der Berechnung der Lohnsteuerrückzahlung

Einkommensteuer

unzufrieden ist, dann kann man doch Revision einlegen.

Nein, einen Einspruch

Nun meine Frage:
Wie macht man das

schriftlich, und mit Begründung

und was passiert weiter??

Je nachdem wird der Bescheid geändert oder auch nicht.

Ok danke für die Berichtigung :-/
Mal angenommen das Finanzamt verlangt eine Sachverhaltsdarstellung über doppelte Haushaltführung, muss man dann Unterlagen wie Meldebescheinigung und Mietvertrag (Kopie) beilegen??
Und ändert sich die rechtlich Lage wenn ich in Österreich meine Steuern mache?

dann fragen Sie in Österreich -hier ist Deutschland und es gilt deutsches Steuerrecht!
E.

Das österreichische Steuerrecht ist ähnlich dem deutschen. Aber es gibt auch einige abweichende Regelungen.

Man kann den Einspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Eine Begründung ist in jedem Falle erforderlich. Um die Frist zu wahren reicht in der Regel ein kurzer Brief nach dem Motto: „Ich lege Einspruch ein. Begründung wird nachgereicht.“ Ich würde den Einspruch mit Begründung aber vorerst ohne Belege einreichen. Wenn das Finanzamt die Belege haben will, rührt es sich schon.

Noch kurz zur Info: Wenn ein Wohnsitz in einem anderen Land ist, aber noch deutsche Einkünfte (Kapitalvermögen; Vermietung usw.) bezogen werden ist ggf. auch noch in Deutschland eine Steuerpflicht vorhanden.