Guten Tag,
wird ein Dienstwagen im Rahmen eines Bruttoleasingmodells genutzt (also der Arbeitnehmer zahlt aus dem Bruttolohn die Leasingrate und zusätzlich den geldwerten Vorteil), darf er dann bei betrieblich bedingten Fahrten in seiner persönlichen EKST Erklärung diese Fahrtkosten mit dem Pauschalsatz geltend machen?
Danke und Gruss
TS