Jetzt ist es passiert. Jedes Jahr ist es kurz davor, aber
jetzt ist es passiert…ich habe vergessen, meine LSK beim
Arbeitgeber einzureichen. Trifft mich zwar nicht mit äußerster
Härte, jedoch die Gehaltsmitteilung sah schon sehr gruselig aus,
als ich im Fach Steuerklasse plötzlich ein dickes, fettes „VI“ las.
Was kann ich denn jetzt machen, damit mir das nächsten Monat nicht nochmal passiert? Und vorallem auch…bin ich die Taler
jetzt los?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir da ´ne Auskunft geben würdet. Was soll ich machen?
also schnell hin zum Arbeitgeber und die Lohnsteuerkarte abgeben !!
Das Geld ist nicht weg, wenn Du am Jahresende eine Steuererklärung abgibst, bekommst Du die zuviel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück !
er muss doch nicht ein jahr auf die kohle warten!!!
"Weist der Arbeitnehmer aber nach, daß er die Nichtvorlage nicht zu vertreten hat, darf der Arbeitgeber die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde legen. Die Finanzverwaltung läßt hierbei großzügige Fristen zu, bis zu denen die Nichtvorlage einer Steuerkarte ohne nachteilige Wirkungen bleibt. Der Arbeitgeber darf davon ausgehen, daß den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft, wenn
die Lohnsteuerkarte für das laufende Kalenderjahr bis spätestens zum 31. März vorgelegt wird,
Nach Vorlage oder Rückgabe der Lohnsteuerkarte ist die bisherige Lohnsteuerermittlung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ändern. Die zuwenig oder zuviel einbehaltene Lohnsteuer ist dabei jeweils bei der nächsten Lohnabrechnung auszugleichen. Macht der Arbeitgeber von seiner Berechtigung zur nachträglichen Einbehaltung der Lohnsteuer keinen Gebrauch oder ist eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr möglich, weil z.B. nach Ablauf des Kalenderjahres bereits die Lohnsteuerbescheinigung ausgeschrieben ist, hat der Arbeitgeber dies dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen (§ 41c Abs. 4 EStG)."
siehst du, nur mal lieb den arbeitgeber ansprechen, dann macht das das lohnbüro!
gesetzgeber ist ja kein unmensch…
gruss
shob
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