Nachzahlung bei 400-Euro-Job

Hallo!
Fall: Ehemann arbeitet ganz „normal“, Ehefrau bekommt ein halbes Jahr lang Elterngeld und macht danach einen 400-Euro-Job. Bei der Steuererklärung wird ja das Elterngeld auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, es droht also ggf. eine Nachzahlung. Wie sieht es aus bei dem 400-Euro-Job der Ehefrau? Muss der auch angegeben werden oder fällt der raus weil ja nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wurde? Ich habe da schon viele Meinungen gehört. Weiß es jemand ganz genau? DANKE und viele Grüße!

Hallo,

wie wurde der 400Euro-Job abgerechnet? Als Minijob - dann braucht er nicht angegeben zu werden - oder über Lohnsteuerkarte - dann gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung und muss angegeben werden.
Zur Zeit ist es noch nicht geklärt, ob ggf. der sockerbetrag von 300,-- pro Monat Elterngeld nicht in den Progressionsvorbehalt kommt, daher einfach mal die Steuererklärung 2008 noch liegen lassen und später abgegebn - vielleicht klärt es sich ja bald!

E.