Wie rechnet sich das?

Hi There

mal kurze Frage. Ich bin angestellter (Lohnsteuerklasse 1) und habe vor nun mal an einer medikamentenstudie teilzunehmen, bringen wuerde mir das 4000,- unversteuert, muss ich also anmelden…wo melde ich das dann wie an? (ich denke mal im lohnsteuerjahresausgleich) und wieviel bleibt mir von den 4000,-?

Danke

Wo du es anmeldest, weiß ich nicht genau.
Wahrscheinlich irgendwo bei einmaligen Leistungen ( Anlage SO) oder Anlage N Zeile 20.
Aber wieviel davon über bleibt, hängt von deinem Steuersatz ab, denn es wird zu deinem zu versteuerndem Einkommen hinzugezählt.

Zumindest wüsste ich nichts, was dagegen spricht.

In diesem Sinne…

Marco :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

von wem ist die studie? an einer uni? als was bieten diese es an? sollst du nur eine quittung bekommen? oder vielleicht ist es auch eine art pauschale aushilfskraft, die kann auch ggf. mal so viel wert sein, wenn die beschäftigung unter 50 tage im jahr ist usw. oder wollen sie dir das geld im rahmen eines honorarvertrages zuschieben???

check das mal und meld dich wieder, dann gibs besser AW!

gruss

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

von wem ist die studie? an einer uni? als was bieten diese es
an? sollst du nur eine quittung bekommen? oder vielleicht ist
es auch eine art pauschale aushilfskraft, die kann auch ggf.
mal so viel wert sein, wenn die beschäftigung unter 50 tage im
jahr ist usw. oder wollen sie dir das geld im rahmen eines
honorarvertrages zuschieben???

check das mal und meld dich wieder, dann gibs besser AW!

gruss

shob

Hi There

Also die Studie ist nicht von einer Uni sondern einem privatem (?) Unternehmen (www.focus-cdd.de) und das Geld bekomme ich bar in die Kralle, bekomme also nur eine QUittung dafuer

cu l8er

dann pass auf, das sie auf der quittung keine umsatzsteuerausweisen, denn die muesstest du dann abführen …

genau genommen, kann ich das ganze nicht einordnen. ich würde es als sonstige einkünfte i.s.d. § 22 Nr. 3 sehen …

wer sagt gegenteiliges?

shob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]