Besteuerung von Praktikantengehalt in England?

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Besteuerung von Praktikantengehältern in England. Dazu folgendes Beispiel:

Person (Student) mit festem Wohnsitz in Deutschland, hält sich temporär (3 Monate) für ein Praktikum in England auf. Bei Auszahlung des Praktikumsgehaltes auf ein Konto einer britischen Bank werden direkt Taxes (ca. 15%%) und Employee NIC (national insurance, ca. 8%) abgezogen.

Frage 1) Gibt es in England auch sogenannte Steuerfreibeträge o.ä. insbesondere für Studenten?

Frage 2) Muss in Deutschland auch nochmal eine Steuer abgeführt werden bzw. muss ggf. nur in Deutschland die Steuer bezahlt werden, da sich hier der permanente Wohnsitz der Person befindet (gäbe es in diesem Falle Möglichkeiten, die in England abgeführte Steuer zurückzuverlangen)?

Frage 3) Wobei handelt es sich genau bei NIC (Mehrwertsteuer? Krankenversicherung?) - insbesondere interessant, da die Person in Deutschland schon bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert wäre?

Frage 4) Ohne Abzug jeglicher Steuern in England würde das Gehalt der Person über den Steuerfreibetrag (7664 Euro), trotz abzüglicher Werbeungskosten von pauschal 920 Euro, in Deutschland kommen (womit gleichzeitig das Kindergeld für diese Person wegfallen würde). Wie würde die Besteuerung in England auf das Gehalt angerechnet werden (Gehalt abzüglich der Steuern in England fällt unter den Freibetrag)?

Vielen Dank vielmals im voraus für Antworten. Hoffe die Formulierungen der Fragen sind klar.

Grüße.

Guten Tag,

Frage 1) Gibt es in England auch sogenannte Steuerfreibeträge
o.ä. insbesondere für Studenten?

Da hilft bestimmt ein englisches Forum weiter.

Frage 2) Muss in Deutschland auch nochmal eine Steuer
abgeführt werden bzw. muss ggf. nur in Deutschland die Steuer
bezahlt werden, da sich hier der permanente Wohnsitz der
Person befindet (gäbe es in diesem Falle Möglichkeiten, die in
England abgeführte Steuer zurückzuverlangen)?

Die englischen Einkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt.

Frage 3) Wobei handelt es sich genau bei NIC (Mehrwertsteuer?
Krankenversicherung?) - insbesondere interessant, da die
Person in Deutschland schon bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert wäre?

keine Ahnung, vielleicht hilft ja ein englisches Forum weiter.

Frage 4) Ohne Abzug jeglicher Steuern in England würde das
Gehalt der Person über den Steuerfreibetrag (7664 Euro), trotz
abzüglicher Werbeungskosten von pauschal 920 Euro, in
Deutschland kommen (womit gleichzeitig das Kindergeld für
diese Person wegfallen würde). Wie würde die Besteuerung in
England auf das Gehalt angerechnet werden (Gehalt abzüglich
der Steuern in England fällt unter den Freibetrag)?

Es werden alle Einkünfte und Bezüge aufaddiert, auch die englischen.
Dann besteht eben kein Kindergeldanspruch mehr.

Vielen Dank vielmals im voraus für Antworten. Hoffe die
Formulierungen der Fragen sind klar.

bitteschön