Umsatzsteuer - Jahreswechsel

Guten Tag,

folgende Frage zur Einkommenssteuererklärung 2008: Ist-Versteuert und freiberuflich. Das Steuer-Spar Programm berechnet eine Umsatzsteuerzahllast die sich aus den Einnahmen vom Dezember 2008 beziehen. Diese wurde natürlich erst im Januar 2009 beglichen , aber eben schon bezahlt. Dieser Betrag wird nun nicht als Ausgabe für 2008 berechnet, folglich zahlt man mehr Steuern und so wie es aussieht muss man die Umsatzsteuerzahllast 2008 auch noch einmal zahlen? Ist das so richtig oder kann man die doppelte Zahlung irgendwie vermeiden, bzw. verrechnet das Finanzamt das?

Vielen Dank.
Gruß Slie

Servus,

das ist keine doppelte Zahlung.

Beim Überschussrechner gleichen sich die USt-Zahlungen allerdings erst über die Perioden weg aus.

ESt und USt sind verschiedene Steuern, die kann man nicht gegeneinander verrechnen. Außerdem wird in diesem Fall ESt nur auf den Gewinn = Überschuss fällig, sie ist niemals gleich hoch wie der Überschuss.

Schöne Grüße

MM

Ist-Versteuert und freiberuflich.

Diese wurde natürlich erst im
Januar 2009 beglichen , aber eben schon bezahlt.

Muss ich das verstehen? Wann wurde was bezahlt?

die doppelte Zahlung irgendwie
vermeiden, bzw. verrechnet das Finanzamt das?

Welche doppelte Zahlung???

Hallo,

die Umsatzsteuer für Dezember 2008 wurde im Januar 2009 ans Finanzamt überwiesen. Das Steuerprogramm gibt genau diesen Betrag als Umsatzsteuerlast für 2008 an und damit wird das Finanzamt wohl Anspruch darauf erheben, oder kann man davon ausgehen, dass die sehen das der Betrag bereits im Januar 2009 beglichen wurde? Wenn das nicht der Fall ist, wird der Betrag doch wohl ein zweites mal ans Finanzamt gehen?

Slie

Servus,

dann ist das Steuerprogramm falsch gefüttert worden. Z.B. mit der Einstellung „Bilanz“ statt „Überschussrechnung“, so dass als USt-Vorauszahlungen für 2008 nur die auf das USt-Voranmeldungskonto gebuchten Werte abgegriffen werden.

Wenn es keine Möglichkeit gibt, das zutreffend zu steuern und die letzte USt-Voranmeldung händisch einzugeben, taugt das Programm nicht viel. Dafür kann aber das Finanzamt nichts.

Es ist in so einem Fall sinnvoll, die USt-Erklärung unabhängig vom Programm in Elster Formular zu erstellen und dort den zutreffenden Wert einzutragen: Nicht die Vorauszahlungen, die in dem Jahr geleistet wurden, sondern die, die für das Jahr angemeldet wurden.

Dann kommt auch die richtige Zahllast raus.

Schöne Grüße

MM

Ach jetzt verstehe ich!
Das USt-VZ-Soll ist die Summe USt-VA 1-12, egal wann bezahlt.

Ach ja-wenn die VA 12/08 bis 10.1. bezahlt wurde, ist sie zusätzlich noch Betriebsausgabe 2008!