Seit einem guten Jahr bin ich auf Arbeitssuche in der Medienbranche. Da sich dort sehr viel oder fast alles im Netz abspielt, habe ich mir zu diesem Zweck eine eigene „Bewerber-Homepage“. Natürlich hat das erstmal ne Menge Zeit im Internet gekostet (Aufbau, Admin, Pflege etc.) dazu kommt, daß ich Stellenangebote in der Branche verstärkt auch nur übers Internet bekomme und deshalb ne Menge Onlinekosten zusammengesammelt habe.
Frage: Kann ich meine Internetkosten, die ja dazu beigetragen haben daß ich Arbeit finde, als aussergewöhnliche Belastung absetzen wie Porto, Papier, Bewerbermappen etc.???
Und wie mache ich das dem Finanzamt klar? Habe z.B. alle meine Telefonrechnungen mit Einzelnachweisen parat. Muß ich die Absagen der Firmen als Beweis dazugeben?
Vielen Dank schon mal im voraus und
viele Grüße…Röbi
wie üblich, vorweg der Hinweis, daß Du alles im Detail mit dem Steuerberater beratschen solltest. Ansonsten schau mal genau an, was in dem Begleitheftl des Finanzamtes (jeder ESt-Bezahler bekommt es zugeschickt; der Rest muß es sich beim Finanzamt mit den Formularen abholen) steht. Dort steht nämlich, daß die Bewerbungskosten idR immer Werbungskosten sind. Damit Du Deine Kosten ersetzt bekommst, mußt Du sie natürlich nachweisen. Belege sind ein Beweis. Dann kannst anhand des Einzelverbindungsnachweise der Telefonrechnung jedes Gespräch, das „dienstlich“ notwendig war, beweisen. Wenn Du keine Belege hast, aber Dir echte Ausgaben/Kosten entstanden sind, dann kannst auch sog. Eigenbelege basteln. Also Grund, Datum, Ort und Betrag aufschreiben. Ich mache dies immer bei meinen Parkgebühren, die ich in das Groschengrab der Städte schmeiße (oder hat Dir eine Parkuhr schon mal einen Beleg ausgestellt?). Es schadet auch nicht, wenn ein besonders neugieriger Finanzbeamte einige Absagen durchlesen darf. Das fördert nur die Glaubwürdigkeit der Berechnungen.
Kurzum, alles was mit der Suche nach dem Job zu tun hat, aufschreiben, Belege aufheben und dann am Jahresende abrechnen; bei den Werbungskosten (Sonderausgaben haben was mit der Rente, Sozi, Kirchensteuuer ua. zu tun; a.o. Belastungen sind ebenfalls im dem Finanzamtsheftl einigermaßen vollzählig erwähnt).
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Vielen Dank für die Info`s.
Dann setze ich mich jetzt mal hin und überlege mir ne Strategie dem Finanzamt die und die Onlinekosten zu verklickern.
Eigentlich hatte ich gehofft, daß es dafür ne Art Pauschale gibt, denn es ist für mich leider nicht mehr nachvollziehbar, welche Kosten tatsächlich privat oder eben für den Aufbau und Pflege meiner Bewerber-Hompage anstanden.
Trotzdem wie gesagt, vielen Dank für die Bemühungen und
viele Grüße…Röbi
Eigentlich hatte ich gehofft, daß es dafür ne Art Pauschale
gibt, denn es ist für mich leider nicht mehr nachvollziehbar,
welche Kosten tatsächlich privat oder eben für den Aufbau und
Pflege meiner Bewerber-Hompage anstanden.
hi, dazu nur:
private veranlassung „vergiftet“ die möglichkeit des abzuges als werbungskosten. also, du musst das schon nachweisen, wieviel % für die bewerbungen veranlasst waren… ggf. versuche pauschal zu sagen xx % der gesamtkosten waren privat. oder man nimmt einen verteilungsschlüssel (x minuten im netz, davon y% für die bewerbungen und nach gleichem schlüssel, berrechnest du den rest.)