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Re: VL und Steuererklärung
Hi,
die Fondsgesellschaft behält erst dann Steuern ein, wenn Du den ihr erteilten Freibetrag ausgeschöpft hast. Eventuell abgeführte Steuern werden im Jahresauszug bzw. in der angelegten Jahresteuerbescheinigung ausgewiesen. Der Steuersatz die die Fondsgesellschaft in Anrechnung bringen muß (Quellensteuer, weil an der Quelle besteuert wird) ist 30%. Wenn Dein persönlicher Steuersatz höher ist, müßtest Du die Erträge angeben und entsprechend noch Steuern nachzahlen. Dies aber nur dann, wenn Deine gesamten Eträge aus Kapitalvermögen über DM 3.100 liegen. Erst für diesen Fall hättest Du in der Vergangenheit ZUWENIG Steuern gezahlt.
Wenn Dein Freibetrag bei der Fondsgesellschaft zu gering war, und die daher Steuern abgeführt haben, Du aber unter den genannten DM 3.100 liegst (weil Du Dich z.B. mit den Freibeträgen verhauhen hast), kannst Du die abgeführten Steuern in der Steuererklärung zufordern. allerdings müßtest Du dafür Deine gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen offenlegen. Wenn es also nicht um erhebliche Beträge geht, lohnt sich die Arbeit nicht.
Andererseits könntest Du eventuelle Steuergutschriften, die im Jahresauszug aufgeführt sind, in der EK-Steuererklärung angeben, um so Deine Steuerbelastung zu reduzieren. Aber auch hier gilt: Das bringt erst dann etwas, wenn Deine Einkünfte über DM 3.100 liegen.
Gruß
Christian
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