VL und Steuererklärung

Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Jan 2001

Hallo,

jedesmal bekomm ich von meiner Fondsgesellschaft ein Schreiben, das ich bitte an meine Steuererklärung anlegen soll. Aus Nachlässigkeit hab ich das die letzten Jahre nicht gemacht. Hab ich jetzt irgendwelche Nachteile, d.h. weniger Geld im Fond oder zu wenig Steuern abgeführt?

Thomas

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: VL und Steuererklärung

    Hi,

    die Fondsgesellschaft behält erst dann Steuern ein, wenn Du den ihr erteilten Freibetrag ausgeschöpft hast. Eventuell abgeführte Steuern werden im Jahresauszug bzw. in der angelegten Jahresteuerbescheinigung ausgewiesen. Der Steuersatz die die Fondsgesellschaft in Anrechnung bringen muß (Quellensteuer, weil an der Quelle besteuert wird) ist 30%. Wenn Dein persönlicher Steuersatz höher ist, müßtest Du die Erträge angeben und entsprechend noch Steuern nachzahlen. Dies aber nur dann, wenn Deine gesamten Eträge aus Kapitalvermögen über DM 3.100 liegen. Erst für diesen Fall hättest Du in der Vergangenheit ZUWENIG Steuern gezahlt.


    Wenn Dein Freibetrag bei der Fondsgesellschaft zu gering war, und die daher Steuern abgeführt haben, Du aber unter den genannten DM 3.100 liegst (weil Du Dich z.B. mit den Freibeträgen verhauhen hast), kannst Du die abgeführten Steuern in der Steuererklärung zufordern. allerdings müßtest Du dafür Deine gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen offenlegen. Wenn es also nicht um erhebliche Beträge geht, lohnt sich die Arbeit nicht.

    Andererseits könntest Du eventuelle Steuergutschriften, die im Jahresauszug aufgeführt sind, in der EK-Steuererklärung angeben, um so Deine Steuerbelastung zu reduzieren. Aber auch hier gilt: Das bringt erst dann etwas, wenn Deine Einkünfte über DM 3.100 liegen.

    Gruß
    Christian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: VL und Steuererklärung

      Danke...hat mir wirklich weitergeholfen.

      Thomas

    • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
      Re^2: VL und Steuererklärung

      hallo thomas und christian,

      nicht das geld welches er verschenkt hat durch nicht wiederholen der kapitalertragsteuern und soli und ggf. körperschaftsteuern ist hier von bedeutung, sondern vielmal geht es hier laut betreff um VL = vermögenswirksame leistungen. da geht es knallhart um die arbeitnehmersparzulage, die wird nämlich auf der ANLAGE N beantragt und dahinter muss die "Anlage VL", das was dir die fondsgesellschaft schickte... du hast im höchstfall jedes jahr 94,- dm verschenkt, weil:

      12 * 78 DM = 936 DM und davon 10% = 93,60DM gerundet = 94 DM arbeitnehmersparzulage vom staat die du verschenkt haben könntest. wenn du aber ich glaube über 60.000,- einkünfte bist, haettest du die eh nicht bekommen, oder wie war das noch? versicherungsexperte marco du bist gefragt!

      gruss

      shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re^3: VL und Steuererklärung

        Hallo Show, wenn du aber ich glaube über 60.000,- einkünfte
        bist, haettest du die eh nicht bekommen, oder wie war das
        noch? versicherungsexperte marco du bist gefragt!
        Also die AN-Sparzulage auf VL-Fonds die gibt es nur bis zu einer Höhe von 800 DM und beträgt dann im Osten 25% und im Westen 20%.
        Macht also 200DM bzw. 160DM.

        Und dann gilt dies wie bei der Freigrenze von den Bausparfreigrenzen.
        Also 35.000 / 70.000 DM zu versteuerndes Einkommen.

        In diesem Sinne...

        Marco :-)

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        stimmt

        Hi showbee

        die VL-Sache hatte ich total vergessen. Man sollte seine Postings eben nicht offline und in mehreren Etappen schreiben.

        Gruß
        Christian

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