Hallo Zusammen!
Habe vor Jahren während meiner Ausbildung gelernt, daß es nicht empfehlenswert ist einem nicht sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer (z.B. GGF einer GmbH) nur eine Direktversicheurng zu verkaufen, da auch dies eine Zukunftssicherungsleistung i.S. des §10 Abs.3 Nr.2 EStG ist. Somit würde durch die kleine DV der Vorwegabzug „zerschossen“. Ergo: Für GGF entweder eine große Lösung oder gar keine.
In den letzten Jahren hatte ich sehr wenig mit betrieblicher Altersversorgung zu tun. Als mich ein Freund, dem sein Versicherungsmakler eine DV nahegelgt hatte, nun fragte ob er das machen sollte, wies ich ihn auf diese Falle hin, sagte aber auch, daß mein Wissensstand möglicherweise nicht ganz aktuell ist und er sich doch bitte bei seinem Steuerberater erkundigen möge. Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich wenig später die Auskunft, der Steuerberater hätte „davon noch nie gehört“. Das sich Gesetze, bzw. deren Auslegung, im Laufe der Jahre ändern, bin ich ja gewohnt, aber die Antwort läßt ja nur zwei Möglichkeiten zu: Ich habe damals Blödsinn gelernt oder der Steuerberater ist ein Pfeife - kann mir jemand helfen??
Besten Dank vorab
Gero