Rechnung vom StB

Hallo,

ein Arbeitnehmer erhält für die Erstellung der Steuererklärung eine Rechnung vom StB über 1100 €.

Die Rahmendaten:

Mantelbogen, 1 Anlage N, 1 Anlage V (alle Belege sortiert und aufgelistet)

brutto ca. 90 T€, z.v.E ca 75. T€.

Was ist von der Rechnug zu halten ?

Hat der StB richtig „zugelangt“, liegt sie im Mittelfeld seiner Möglichkeiten oder gar am unteren Ende ?

Hintergrund der Frage ist, ob man im nächsten Jahr vorher mit dem StB über das Honorar spricht oder sich sogar einen anderen sucht.

Danke für Eure Hinweise.

Gruß

Nordlicht

Aufdrieselung nach StBGebVO
Hi !

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Danach darf sich die Rechnung wie folgt zusammensetzen:

Gegenstand |Mantelbogen | Anlage N | Anlage V
Rechtsnorm | § 24 I 1 | § 27 | §27
Gebühr | 1-6/10 | 1-12/20 | 1-12/20
Tabelle | A | A | A
Gegenstandswert| ~80.000 | ~90.000 | 6.000 (Mindestgebühr)
volle Gebühr | 1.200 | 1.277 | 338

ausgehend von diesen Werten, bei denen ich den Gegenstandswert aus den vorgelegten Angaben mal grob geschätzt habe, kann man dann die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren berechnen. Zusätzlich sind Auslagenersatz (§ 16) und die Umsatzsteuer zu berücksichtigen.

Gegenstand | Mindest | Mittel | Höchst
Mantelbogen | 1/10 = 120,00 | 3,5/10 = 420,00 | 6/10 = 720,00
Anlage N | 1/20 = 63,85 | 6,5/20 = 415,03 | 12/20 = 766,20
Anlage V | 1/20 = 16,90 | 6,5/20 = 109,85 | 12/20 = 202,80
Auslagen | 20,00 | 20,00 | 20,00
-----------------------------------------------------------------
netto | 220,75 | 964,88 | 1.709,00
USt | 41,94 | 183,33 | 324,71
------------------------------------------------------------------
brutto | 262,89 | 1.148,21 | 2.033,71
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Es scheint also offensichtlich die Mittelgebühr berechnet worden zu sein. Von dieser soll nach Anweisung der Kammern und nach allgemeiner Kommentarmeinung nur (sowohl nach oben als auch nach unten) abgewichen werden, es die besonderen Umstände des Einzelfalles zulassen.

Es scheint hier keine solche Umstände gegeben zu haben. Die Rechnung dürfte daher wohl korrekt sein.

Steuerberater sind berechtigt, eine Pauschalgebühr § 14 StBGebVO für die Anfertigung einer Einkommensteuer-Erklärung zu vereinbaren. Die Vereinbarung sollte vor Beginn der Tätigkeiten schriftlich fixiert werden.

BARUL76

.

Hi barul,

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Es scheint also offensichtlich die Mittelgebühr berechnet
worden zu sein.

Dann erscheint die Rechnung fair zu sein und man kann weiterhin von dem Herrn arbeiten lassen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Es scheint also offensichtlich die Mittelgebühr berechnet
worden zu sein. Von dieser soll nach Anweisung der Kammern und
nach allgemeiner Kommentarmeinung nur (sowohl nach oben als
auch nach unten) abgewichen werden, es die besonderen Umstände
des Einzelfalles zulassen.

Es scheint hier keine solche Umstände gegeben zu haben. Die
Rechnung dürfte daher wohl korrekt sein.:

Als ein solcher Umstand könnte durchaus zählen, dass alle Belege säuberlich sortiert und aufgelistet waren, was dem StB viel Arbeit abnimmt.
Das rechtfertigt eine Abweichung nach unten.
Ist aber natürlich Verhandlungssache.

Der typische Abweichungsgrund nach oben wäre der Schuhkarton oder Wäschekorb mit Belegen, die weder sortiert sind, noch teilweise gar nichts mit der Steuererklärung zu tun haben.

Nichtsdestotrotz ist die Rechnung, da nach der Mittelgebühr erstellt natürlich so in Ordnung.

Gruß
Lawrence

Hi barul,

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Es scheint also offensichtlich die Mittelgebühr berechnet
worden zu sein.

Dann erscheint die Rechnung fair zu sein und man kann
weiterhin von dem Herrn arbeiten lassen.

… also für mich klingt das so, als ob man es hier mit einem fall um die max. 5h zu tun hat.

dafür 1100 eier einzusacken ist schon dreist.

ich kenne keine berater und habe auch noch keine rechnung gesehen, wo die mittlere gebühr abgerechnet wird, zumindest nicht durchgängig, durch alle rechnungspositionen.

wir rechnen ca. 100 € pro stunde bei einkommensteuerfällen und landen dabei fast immer im unteren gebührenbereich, natürlich so verteilt, dass die abzugsfähigkeit der steuerebraterechnung gewährleistet ist…

gruß inder

Hi !

Das bedeutet also, ihr haltet euch nicht an das Berufsrecht. Dies ist dann eigentlich ein Fall, euch bei der zuständigen Kammer zu melden.

Zum Anderen wird es durch eure Dumping-Löhne für andere Steuerberater immer schwerer, zu überleben. Ich finde dieses Verhalten sehr unkollegial.

Etwas anderes wäre nur, wenn für die Erstellung der Erklärungen eine Pauschalvergütung vereinbart wäre. Wenn aber mit Wert-/Rahmengebühren abgerechnet wird, sollte man sich auch im eigenen Interesse an die Gepflogenheiten der Branche halten.

BARUL76

.

Das bedeutet also, ihr haltet euch nicht an das Berufsrecht.
Dies ist dann eigentlich ein Fall, euch bei der zuständigen
Kammer zu melden.

das bedeutet, dass wir intern kalkulieren und danach die gebühren auslegen - was soll da die kammer interessieren ? das macht jeder berater den ich kenne so…

Zum Anderen wird es durch eure Dumping-Löhne für andere
Steuerberater immer schwerer, zu überleben. Ich finde dieses
Verhalten sehr unkollegial.

dumping-löhne… musste eben herzlich lachen… ausserdem: wie kommst du auf den schmalen pfad, dass bei einem stundensatz von 100 ein dumpinglohn am ende für den MA übrig bleibt ?

Etwas anderes wäre nur, wenn für die Erstellung der
Erklärungen eine Pauschalvergütung vereinbart wäre. Wenn aber
mit Wert-/Rahmengebühren abgerechnet wird, sollte man sich
auch im eigenen Interesse an die Gepflogenheiten der Branche
halten.

…anscheinend hast du irgendetwas völlig missverstanden, und ob dir die geplfogenheiten der branche so präsent sind, wage ich auf grund dieses beitrages zu bezweifeln ?

gruß inder

Und wozu denkst Du existiert die Tabelle?

mann, mann… natürlich rechnet man mit tabelle ab, aber die 10tel resultieren doch aus meinem zeitaufwand den ich für die erstellung der erklärung habe…

wie soll man das denn sonst machen ?

wo bitte ist denn mein beitrag oben unklar ?

gruß inder

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Hallo,

will mich mal einmischen und dem Inder so weit Recht geben, dass eine konsequente Abrechnung der Gebühren nach der Mittelgebühr gar nicht möglich ist, da „draussen“ beim Mandanten gar nicht verkaufbar.

Ich unterstelle mal, dass jedem Steuerberater die Hälfte der Mandanten wegbrechen würden, wenn dies in der Praxis umgesetzt werden würde.
Und diese Mandanten würden nicht mal zu anderen Beratern gehen, da ja alle dasselbe verlangten, sondern viele versuchten dann lieber die Steuererklärungen selbst zu fertigen.
Oder wie hier im Ausgangsfall, würde eben ein Lohnsteuerhilfeverein aufgesucht, der den gleichgelagerten Vermietungsfall für 250-300 Euro erledigen dürfte. Diese Aussage habe ich mir bei meiner ursprünglichen Beantwortung absichtlich verkniffen, aber jetzt muss es sein.

Ein Steuerberater ist ein Dienstleister. Jeder Dienstleister muss sich für den Kunden „lohnen“. Dies deckt sich nicht mit der Steuerberatergebührenverordnung ist aber leider die Realität. Eine Realität vor der sich die Kammern vielleicht verschließen?

Wenn also nicht konsequent nach der Mittelgebühr abgerechnet wird, dann hat das nichts mit Dumping-Preisen zu tun, sondern eher mit dem reinen Überlebenswillen des Beraters, der sich am Markt behaupten muss.

Und wenn die Kammer dies so vorschreibt, dann soll die Kammer eine Gebührenverordnung erlassen, die nicht einen Spielraum bei der Gebührenerstellung zwischen 200 und 2000 Euro lässt, sondern dieser Rahmen gehört dann viel enger abgesteckt.

Gruß
Lawrence

2 „Gefällt mir“

Und wenn die Kammer dies so vorschreibt, dann soll die Kammer
eine Gebührenverordnung erlassen, die nicht einen Spielraum
bei der Gebührenerstellung zwischen 200 und 2000 Euro lässt,
sondern dieser Rahmen gehört dann viel enger abgesteckt.

… so sieht es aus. bei dieser gebührenordnung, wie sie momentan existiert, kann ich es mir auch gleich schenken.

und nochmal zum abrechnungsmodus im mittleren bzw. unteren bereich:

nehmen wir mal den standardarbeitnehmerfall:

verheiratet, 60K brutto, ein paar werbungskosten, der weg zur arbeit, ne vermietete ETW mit zinsen, hausgeld, afa und ein paar fahrten zum objekt, kind in der kita, riester, rürup und paar handwerkerrechnungen…

das macht bei nem bestehenden mandat ca. 2 stunden arbeit. da soll ich dann im mittleren bereich abrechnen ? da lande ich bei 500€… den mandant sehe ich danach nie wieder und die gebühr ist auch mit vergleichbaren leistungen im dienstleistungsbreich nicht zu verkaufen…

also gehe ich jeweils auf die 1-2 zehntel und lande eben bei ca. 200 €.

und das passt auch…

p.s. zum thema dumpinglöhne: bei uns gibt es steuerfachangestellte mit 38 stunden-woche im mittleren alter, die verdienen über 4000 €.

gruß inder

p.s. zum thema dumpinglöhne: bei uns gibt es
steuerfachangestellte mit 38 stunden-woche im mittleren alter,
die verdienen über 4000 €.

Ha, schon lang nicht mehr so gut gelacht. Ich sollte wohl den Arbeitgeber wechseln…

moin inder!

sucht ihr noch leute? wäre glatt ein grund zurück in die heimat zu kehren :wink:

schöne grüße
e

p.s.: die gebührenverordnung hat durchaus ihre daseinsberechtigung, aber mal ehrlich, soll man einem mandanten eine rechnung streng nach der vo erteilen?
wozu bietet die denn die spannen an? und was spricht dann dagegene im unteren bereich den preis anzusiedeln?
soll man einem mandanten, der auf grund der derzeitigen situation nur miese macht und um seine existenz kämpft den höchstsatz berechnen? ist ziemlich weltfremd und eher wirtschaftlich desaströs…

…pdf der abrechnung gerne per mail…

p.s.: die gebührenverordnung hat durchaus ihre
daseinsberechtigung, aber mal ehrlich, soll man einem
mandanten eine rechnung streng nach der vo erteilen?
wozu bietet die denn die spannen an? und was spricht dann
dagegene im unteren bereich den preis anzusiedeln?
soll man einem mandanten, der auf grund der derzeitigen
situation nur miese macht und um seine existenz kämpft den
höchstsatz berechnen? ist ziemlich weltfremd und eher
wirtschaftlich desaströs…

…sach ich doch… und wir machen schon lange den sozialausgleich bei uns… man nennt uns auch hinter vorgehaltener hand die robin-hood-kanzlei…

…die ich so unterschreibe :wink:

mann, ich seh’s endlich mal wie du! nicht so wie beim letzten mal…

Ich glaub’s Dir ja. Das war ein gequältes Lachen meinerseits, voll von Neid und Missgunst…