In welches Feld Sonntags- u Nachtarbeit eintragen?

Guten Tag,

in welches Feld der Steuererklärung würdet ihr die nach §3b Einkommenssteuergesetzt steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit eintragen? Merci…

Die Gelder sind nicht in der Einkommensteuererklärung zu erfassen. Das sind Gelder, die nur steuerfrei gezahlt werden können, ein Ansatz als Werbungskosten wie bspw. bei Reisenkosten (Arbeitgeber zahlt 10 € steuerfrei und 30 Cent sind absetzbar, also bleiben noch 20 Cent absetzbar) gibt es nicht. Diese Zahlungen sind auch nicht in Ihrem Bruttoarbeitslohn enthalten und werden nicht versteuert.