Guten Tag,
es geht um folgende „Problematik“ bei einer Einnahme-Überschussrechnung (als Gewerbetreibender):
Angenommen, jemand hätte einen Verlustvortrag aus dem Jahr 2007 der beispielweise bei 200 Euro liegen würde. Nun werden im Jahr 2008 keinerlei Ausgaben getätigt, dafür aber Einnahmen in Höhe von 100 Euro erzielt. D.h., das wären 84,03 Euro Nettogewinn und 15,97 Euro Umsatzsteuer.
Wenn nun die Einnahme-Überschussrechnung sowie die Steuererklärung abgegeben wird, ist dann der Betrag von 15,97 Euro noch zu zahlen oder wird er über die 100 Euro mit dem Verlustvortrag verrechnet?
Danke und Gruß,
Highend