Ich habe in meiner letzten EKSt-Erkärung folgende Posten als „sonstige Umzugskosten“ angesetzt, bei denen ich mit Schwierigkeiten seitens des FAs rechne. Kann mir jemand dazu die aktuelle Rechtslage schildern (evtl. mit Urteilen) ? :
-Neuanschaffung einer Waschmaschine, da die vorhandene Maschine bei der Verladung (Umzug in Eigenregie !) vom LKW gefallen ist und zerstört wurde. = Ersatz eines nicht versicherten Eigenschadens im Zusammenhang mit Umzug ?
-Neuanschaffung eines Rasenmähers, da die neue Wohnung nun einen grossen Garten hat = notwendige Neuanschaffung ?
-Zahlung einer Ablösesumme an den Vormieter für Einbauküche gebraucht und Umbaumassnahmen. Tatsächlich hat diese Zahlung erst dazu geführt, dem Vermieter als potentieller Nachmieter vorgeschlagen zu werden, d.h. ohne diese Zahlung wäre es gar nicht zum Abschluss eines Mietvertrages gekommen = Vermittlungskosten für die neue Wohnung ?
Sind diese Posten vom FA anzuerkennen, wenn ja, wo steht’s geschrieben ??
na auf den bescheid bin ich dann auch gespannt!
ich gucke mal nach, hab nun grad keine fachliteratur zur hand. auf jeden fall poste mal die „lösung“ des FA!!!
danke
shob
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werbungskosten sind aufwendungen, die der erzielung, dem erhalt oder der sicherung von einnahmen (hier aus nichtselbstständiger tätigkeit) dienen.
hinsichtlich dem unfall mit deiner waschmaschine kann man ja noch deiner meinung sein, dass infolge deines ausschließlich beruflich veranlassten umzugs und diesem missgeschick der ersatz der waschmaschine beruflich veranlasst sind.
aber was hat der hausgarten und die damit verbundene anschaffung eines rasenmähers mit deinem beruf zu tun und wieso dienen diese aufwendungen der erzielung von aufwendungen?
das gleiche gilt für die ablöse der einbauküche. durch die zahlung der ablöse bist du der neue eigentümer der einbauküche geworden. was hat dies mit deinem beruf oder dem umzug zu tun. wenn dir die einbauküche nicht gefällt, kannst du sie ja weiterverkaufen. das gleiche gilt, wenn du irgendwann einmal aus der neuen mietwohnung wieder ausziehst: du kannst die einbauküche dem nachmieter weiterverkaufen (ablösen lassen) oder mitnehmen.
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