Abschreibung

Hallo,
ich habe eine Eigentumswohung (Baujahr 1998) am 28.12.2000 erworben, die ich ab dem Mai 2001 vermieten möchte. Welche Eintragungen/Steuern kann ich für das Jahr 2000 geltend machen und welchen Freibetrag kann ich für das Jahr 2001 eins eintragen lassen?

Vielen Dank für jede Antwort
Gruss Marcus

hi marcus,

du musst nun eine wichtige sachen logisch trennen:

zum einen erzielst du einkünfte aus vermietung und verpachtung
und zum anderen eink. aus nichtselbständiger arbeit
(davon gehe ich aus, weil du nach „freibetrag einschreiben“ fragst.

die lohnsteuerkarte diehnt nur dem steuerabzug deiner lohn/gehaltseinkünfte. für die vermietung musst du ggf. extra vorauszahlungen an das FA leisten (fordern dich aber auf).

zur afa.

fein, dann hast du ja sicherlich ein kaufpreis und anschaffungsnebenkosten (notar etc.). da du nicht gleichzeitig erbauer der wohnung bist, kannst du leider nicht die degressive afa in anspruch nehmen (heisst mehr verluste) demzufolge kannst du nur zwei prozent der anschaffungskosten pro jahr in deiner einnahmen-überschuss-rechnung zur vermietung als fiktive ausgaben ansetzen … im jahr 2001 dann natuerlich nur zeitanteilig, also für 8 von 12 monate …

deine einkünfte aus V+V errechnen sich dann gemeinhin so:

einnahmen (miete + nebenkostenabschläge

MINUS

AfA, schuldzinsen, laufende BK, reinigung, versicherung, grundsteuer, strom, wasser usw.

= überschuss der einnahmen über die „werbungskosten“

ggf. ein verlust, der dir eine ESt-Erstattung bringen kann.
werbungskosten heisst das hier auch, aber hat nichts mit deinen werbungskosten aus nichtselbständiger arbeit zu tun …

wenn noch fragen sind:

„Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder schreiben im Forum!“ …

*grrr*

shob

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