Ein Beispiel: Ein Künstler erhält aus dem Säckel einer staatlich geförderten Institution ein Förderstipendium, das offiziell als steuerfrei gilt. Er macht im selben Jahr jedoch aufgrund hoher Betriebsausgaben Verluste. Das Finanzamt verrechnet das angeblich steuerfreie Stipendium nun mit den Betriebsausgaben und kürzt diese um den Betrag des Stipendiums. Durch diese Kürzung erhält der Künstler nun eine erheblich geringere Steuerrückzahlung. Das heißt, die Miteinbeziehung des Stipendiums in die Gewinn- und Verlustrechnung des Freiberuflers entspricht eben doch einer Besteuerung des Stipendiums, oder irre ich mich da? Kann der Künstler Einspruch erheben und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsurteile? Im Nebensatz argumentiert das Finanzamt damit, dass das Stipendium für entstehende Aufwendungen gezahlt wird - kann man da evtl ansetzen ?- davon steht in den Vergaberichtlinien nichts, es handelt sich nämlich statt dessen um eine Arbeitsbeihilfe für als förderungswürdig erachtete Künstler.
Der „Staat“ besteuert das Stipendium nicht, sondern lässt nur die das Stipendium übersteigenden Kosten zum BA-Abzug zu. Mit den durch das Stipendium gedeckten Kosten ist der Künstler ja schliesslich auch nicht belastet.
Die Kuh zweimal melken is nunmal nich!