Privatperson und Einnahmen

Guten Tag,

eine Privatperson geht einer nichtselbständigen Arbeit geregelt nach. Mal angenommen, sie erhält eine Anfrage eines Unternehmens, etwas gegen Bezahlung einmalig zu erbringen (z. B. eine Dienstleistung). Ist das überhaupt möglich? Darf die Person, die die Leistung erbringt, eine für das Unternehmen ordentliche Rechnung stellen? Wie muss da mit dem FA verblieben werden?

Tagchen
in diesem Brett geht es nur um Steuern und da darf ein Arbeitnehmer natürlich Einkünfte als Selbständiger erzielen.
Grundsätzlich ist diese Tätigkeit vorab dem Finanzamt anzuzeigen (§138 AO) und bei einem Gewerbe zusätzlich der Kommune, ggfls IHK und Berufsgenossenschaft.
Im Rahmen der Jahressteuererklärung ist für diese Nebentätigkeit eine Einnahme-Überschuß-Rechnung zu erstellen, je nach Umfang auf einem entsprechenden Formular.
„Ordentliche Rechnung“ betrifft steuerlich die Frage Kleinunternehmer und offener Umsatzsteuerausweis.
Ist hier schon mehrfach behandelt worden.

Falls der AN nebenberuflich ausschließlich für seinen Arbeitgeber tätig wird, am besten noch in seinem AN-Tätigkeitsbereich, dürfte es regelmäßig darum gehen, Sozialbeiträge nicht abzuführen.
Dann „jibbet eene janz große Knall“ sobald eine kleine Lohnsteuerprüfung ohne SV-Prüfung stattfindet…

mfg