Guten Tag,
Angenommen jemand jetzt Kleinunternehmer und hat zur UST optiert.
Es wurde ein Notebook gekauft welches zu 80% betrieblich genutzt wird (20% wurden als Privatentnahme gebucht, und die Vorsteuer von den 80% gezogen). Das Notebook wurde über drei Jahre abgeschrieben.
Nun soll das Notebook wegen Neuanschaffung verkauft werden (z.B. in Ebay).
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Muss dem Käufer eine Rechnung mit UST ausgestellt werden?
(hat er dann automatisch Garantie von einem Jahr?)
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Da das Notebook nur 80% betrieblich war muss dann auch nur auf 80% des Verauferlöses UST abgeführt werden? (dann wären es ja 20% private Einnahmen, und 80% betriebliche).
Geht das so einfach?
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Die Veräuserungserlös wäre dann wie folgt zu berechnen:
80% vom Verkaufspreis - Restwert - 19% UST. Ist das Richitg?
Vielen Dank schon einmal.
Hallo,
ist der Unternehmer im Jahr des Verkaufs nun Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne Ausweis der USt oder Regelunternehmer aufgrund der Option zur USt?
- Kleinunternehmer (also alle Rechnungen ohne USt)
Dann ist auch der Verkauf des Notebooks ohne USt
- Regelunternehmer (also alle Rechnungen mit USt)
Dann ist auch der Verkauf des Notebooks mit USt und zwar in voller Höhe. Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen nur zu 80% interessiert beim Verkauf des Notebooks die Umsatzsteuer nicht.
Bei der Gewinnermittlung sind dann 20% des Verkaufserlös als Privat zu behandeln. (Ertragssteuerlich)
Ob der Verkäufer Garantie geben muss weiss ich leider nicht.
Sonnige Grüße von Soni
PS: Ich hoffe es ist so verständlich
Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort. Meine Frage hat sich auf einen Kleinunternehmer nach §19 bezogen, welcher aber zur UST optiert hat, also freiwillig Rechnungen mit UST ausstellt und VST ziehen kann.
Also du meinst, dass wenn ein Notebook zu 80% betrieblich ist, dann die UST beim Verkauf auf 100% des Verkaufspreises aufgeschlagen werden muss und nicht nur auf 80%? Habe ich das richitg verstanden?
Also ein Beispiel
Restwert 90€
Verkauf für netto 100€
-> Ust von 19€ (Also UST von 100€ und nicht von 80€?)
Hingegen ist der Verkaufserlös nur 8€ (10*0,8) und nicht 10€
Viele Grüße,
Hallo,
ist der Unternehmer im Jahr des Verkaufs nun Kleinunternehmer
nach § 19 UStG ohne Ausweis der USt oder Regelunternehmer
aufgrund der Option zur USt?
- Kleinunternehmer (also alle Rechnungen ohne USt)
Dann ist auch der Verkauf des Notebooks ohne USt
- Regelunternehmer (also alle Rechnungen mit USt)
Dann ist auch der Verkauf des Notebooks mit USt und zwar in
voller Höhe. Die Zuordnung zum Unternehmensvermögen nur zu 80%
interessiert beim Verkauf des Notebooks die Umsatzsteuer
nicht.
Bei der Gewinnermittlung sind dann 20% des Verkaufserlös als
Privat zu behandeln. (Ertragssteuerlich)
Ob der Verkäufer Garantie geben muss weiss ich leider nicht.
Sonnige Grüße von Soni
PS: Ich hoffe es ist so verständlich