Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage in Zusammenhang mit der Anrechnung der Altersvorsorgebeiträge (Riestervertrag) bei der Einkommenssteuererklärung: Ist es richtig, dass ein Sonderausgabenabzug für geleistete Altersvorsorgebeiträge nur in Betracht kommt, wenn die Berücksichtigung als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuerfestsetzung günstiger ist, als die Berücksichtigung als Riesterzulage?
Es wäre mir neu, dass man nur entweder die Riesterzulage ODER einen Sonderausgabenabzug geltend machen darf.

Wenn Ihr bei der Beantwortung auch Quellen nennen könnt, wäre das sehr hilfreich.

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße

Ja, das ist so. Siehe §10a, für die Günstigerregelung insbesondere Absatz 2

Gruß

Jörg

…im Einkommensteuergesetz

Es wäre mir neu, dass man nur entweder die Riesterzulage ODER
einen Sonderausgabenabzug geltend machen darf.

Das ist das, was die Riester-Vertreter jedem Kunden erzählen, nämlich man bekommt die Zulage und die Steuerermäßigung. Entweder weil die keine Ahnung haben oder weil es ihnen einfach egal ist und weil sie den Kunden natürlich umso mehr locken, je mehr Fördermöglichkeiten sie aufzeigen.