Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage in Zusammenhang mit der Anrechnung der Altersvorsorgebeiträge (Riestervertrag) bei der Einkommenssteuererklärung: Ist es richtig, dass ein Sonderausgabenabzug für geleistete Altersvorsorgebeiträge nur in Betracht kommt, wenn die Berücksichtigung als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuerfestsetzung günstiger ist, als die Berücksichtigung als Riesterzulage?
Es wäre mir neu, dass man nur entweder die Riesterzulage ODER einen Sonderausgabenabzug geltend machen darf.
Wenn Ihr bei der Beantwortung auch Quellen nennen könnt, wäre das sehr hilfreich.
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße