MwSt. nach Import absetzen ducrhlaufender Posten?

Hallo,

Ich schreibe derzeit eine Diplomarbeit über eine Markteintrittstrategie für einen amerikanischen Bekleidungsanbieter.

Nun habe ich schon erfahren dass bei der Einfuhr ein beachtlicher Betrag an Kosten anfällt.
Ich versuche nun rauszufinden ob die Kosten nach den ganzen Aufschlägen für den Endverbraucher noch tragbar sind oder ob der Markteintritt mit solchen Preisen wenig Sinn macht.

Also hier eine kurze Zusammenfassung:
Bei Import von Kleidung aus den USA zahlt man:
-12% Zoll auf den Warenwert und anteilig für die Transportkosten

-19% Einfuhrumsatzsteuer jeweils auf: Warenwert, gesamte Transportkosten und den zuvor ermittelten Zollbetrag.

Diese Einfuhrumatzsteuer ist ein durchlaufender Posten.

Wie ist das denn genau mit den durchlaufenden Posten?
Ich kenne mich mit den Steuergestzen leider nicht so gut aus und wäre sehr dankbar wenn mir da Jemand weiter helfen könnte.

Hier ein kleines Beispiel:
Ein Produkt wird eingeführt dessen Einfuhrumsatzsteuer(Warenwert+Transportkosten+Zollbetrag) insgesamt 4€ beträgt, nun wird das Produkt weiter verkauft und man müsste eine Mehrwertsteuer von 4,10€ abführen.
Da man 4€ schon bei Einfuhr bezahlt hat, muss man nun nur 0,10€ versteuern?
Ist das so korrekt?

Gibt es auch den Fall das die Einfuhrumsatzsteuer höher war z.B. 5€, die Mwst. aber nur 3€ ist, kriegt man dann Geld wieder??

Vielen Dank!!

Malou

In D ist nur der Verbraucher mit Umsatzsteuer belastet, wenden Unternehmer für ihre steuerpflichtigen Umsätze Umsatzsteuer für Kosten oder Wareinkauf auf, werden diese erstattet bzw. verrechnet, sog. Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug.

Siehe hier:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Umsatzsteu…

Genauso ist es auch mit der Einfuhrumsatzsteuer. Ohne jetzt auf irgendwelche Umsatzsteuerlichen Spezialprobleme, die Dich in diesem Fall nicht interessieren dürften, einzugehen:

Da dein Beispiel etwas zweideutig ist mache ich hier mein eigenes:

Die Ware wird vom Händler eingeführt, der Warenwert + Zoll usw. beträgt 100€, so dass dies die Bemessungsgrundlage für die USt ist, der Händler muss 19€ Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Der Händler verkauf die Ware in D für 200 € inkl. USt, die USt beträgt 200/119*19 = 31,93 €.

Der Händler hat jetzt an das Finanzamt 31,93 € USt zu zahlen, er kann 19,00 € Einfuhrumsatzsteuer abziehen, so dass seine tatsächliche Zahllast 12,93 € beträgt. Tatsächlich belastet ist aber der Verbraucher, da dieser ja die 31,93 € an den Händler zahlen musste, der Händler ist hier nur „Treuhänder“ für die Umsatzsteuer.

Gruß

Jörg

Vielen Dank!