Guten Tag,
Wer kann mir bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer behilflich sein. Es geht um ein Grundstück in Baden-Württemberg. Dieses wurde vor zehn Jahren als Erbbauberechtigte erworben. Damals wurde ein Kaufpreis angenommen und von diesem die Grunderwerbsteuer ermittelt und auch bezahlt. Nun neun Jahre später wurde das Grundstück gekauft. Die neun Jahre wurde fleißig Erbbauzins bezahlt.
Das Finanzamt hat jetzt die Auskunft gegeben, dass sich die Grunderwerbsteuer wie folgt berechnet:
Grundstückswert beim Kauf 2009 (davon werden 3,5 Prozent fällig) plus Anteil des Erbbaurechts über 9 Jahre (Erbbauzins multipliziert mit dem Faktor nach dem Bayrischen Finanzministeriums) und davon sind ebenfalls 3,5 Prozent zu zahlen.
Kann es wirklich angehen, dass derjenige, der als Erbbauberechtigter ein Grundstück erwirbt mehr bezahlt an Grunderwerbsteuer, als der, der das Grundstück direkt kauft?
Im Internet gilt die Meinung, dass die Jahre des gezahlten Erbbauzins vom Kaufpreis abgezogen werden muss.
Was stimmt denn nun?
Vielen Dank für die netten Antworten.
