Hausverwaltung als Privatperson?

Guten Tag Experten,

es soll für eine Miteigentumsgemeinschaft eine neue Hausverwaltung eingesetzt werden. Diese Hausverwaltung macht die Verwaltung mit einem gängigen EDV-Programm selbst. Dieses soll dafür gemacht werden, damit die Miteigentumsgemeinschaft Kosten sparen kann.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Die neue Hausverwaltung ist Privatperson und würde ca.100 Euro Monatshonorar für die Arbeit als Verwaltung fordern. Kann sie das so einfach machen? Muss sie sich irgendwie selbstständig dafür machen? Muss sie das steuerlich angeben, bzw. wie gibt sie sowas dann auch richtig an?

Vielen Dank für Eure Mithilfe

Marco

letztlich die gleichen Antworten wie hier:

/t/werkauftrag-neben-halber-stelle-steuern/5244127/2

Hallo,
neben einem Gewerbe, wäre es natürlich denkbar, daß die Hausgemeinschaft den Verwalter (hier z.B. auf 400-Euro-Basis) anstellt. Mit „Arbeit“ ist beides verbunden.
Dem Verwalter sei außerdem eine angemessene Versicherung empfohlen. Außerdem sollte mindestens eine weiter Person über die nötigen Vollmachten verfügen, um im Falle von Krankheit etc. z.B. die anfallenden Rechnungen fristgemäß bezahlen zu können.

Cu Rene