Hallo Zusammen,
ich habe eine etwas kniffligere steuerliche Frage.
Es geht um die Benutzung eines gebrauchten Firmen PKW auch für Privatfahrten. Bei der Berechnung des Privatanteils setzt das FA aber obwohl der PKW gebraucht gekauft worden ist (4 Jahre alt) den ursprünglichen Listenneupreis für die 1% Berechnung an.
Gibt es hier auch noch andere Möglichkeiten?
Servus,
die Antwort ist banal:
Ja, es gibt die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen und nach tatsächlichen Kosten abzurechnen. Darf allerdings nicht beliebig mal so - mal so gemacht werden, sondern bloß pro Auto oder pro Kalenderjahr gewechselt werden.
Schöne Grüße
MM
Wenn die betriebliche Nutzung unter 50 Prozent liegt, gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
Die Entnahme ins Privatvermögen und zum andern der pauschale Prozent-Ansatz der betrieblichen Nutzung.
Bei der Entnahme ins Privatvermögen kann man jeden betrieblichen Kilometer mit 30 Cent absetzen. Bei 5000 km Betriebs-Fahrten wären das 1500 Euro Betriebsausgaben-Abzug. Wenn eine Benzinrechnung unmittelbar einer geschäftlichen Fahrt zugeordnet werden kann, bekommt man dafür den vollen Vorsteuerabzug, auch wenn es sich um ein Privatauto handelt.
Die zweite Möglichkeit ist die pauschale Absetzung von 40 Prozent der Kosten. Denn bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 Prozent kommt die Ein-Prozent-Regelung nicht zum Tragen. Laut Verwaltungsanweisung darf man gleichwohl alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, muss aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme verbuchen. Was der Gesetzgeber wohl nicht gewollt hat: Das kann bei Gebrauchtwagen sogar günstiger sein als die Ein-Prozent-Regelung.
Eine Beispielrechnung dazu habe ich unter: http://www.gesierich.de/archiv/einprozentregel.php gefunden
H.F.
Die Entnahme ins Privatvermögen und zum andern der pauschale
Prozent-Ansatz der betrieblichen Nutzung.
Und bei der Entnahme werden eventuelle stille Reserven aufgedeckt, sollte man vielleicht auch erwähnen.