Steuererstattung im Erbfall

Guten Tag,
angenommen eine Person verstirbt. Nach seinem Todestag geht auf seinem Konto noch Gehalt ein (im Jahr 2008).
Dieses Gehalt soll nun im Jahr 2009 zurückgezahlt werden; gefordert wird der Bruttobetrag, obwohl auf dem Konto natürlich nur der Nettobetrag eingegangen ist (Lohnsteuer etc. wurde direkt ans Finanzamt abgeführt). Wie kann man sich die doppelt bezahlte Steuer zurückholen ?
Muss über den eingegangenen Betrag eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung abgegeben werden ?
Wer kennt sich auf diesem Gebiet aus ?
VG
Karin

Hallo!

Zurückgefordert werden kann nur der Nettobetrag, das ist der Betrag um den die Erben bereichert wurden. Der Arbeitgeber kann sich die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zurückholen indem er seine Anmeldungen berichtigt.

Eine gesonderte Feststellung für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gibt es nicht, nur für einige weitere Einkünfte.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

ich danke Dir für Deine kurze und prägnante Ausführung.
Kann die entsprechende Bezügestelle ihre Lohnsteueranmeldung noch rückwirkend für das Jahr 2008 berichtigen ?
Lt. deren Mitteilung ist das Kalenderjahr 2008 bereits steuerlich abgeschlossen.
Gruß
Karin