Jahresabschluss - Honorarsätze Steuerberater

Hallo,

bei der Erstellung des Jahresabschlusses erlaubt die Gebührenverordnung für Steuerberater einen Satz zwischen 10/10 und 40/10.
Hier hätte ich folgende Fragen:

  • gibt es irgendwelche nachvollziehbare Kriterien für die Anwendung dieser Sätze?
  • kommen auch Zwischensätze, wie z.B. 25 oder 27,5 zur Anwendung?

Hier hätte ich folgende Fragen:

  • gibt es irgendwelche nachvollziehbare Kriterien für die
    Anwendung dieser Sätze?

ja, die arbeit…

  • kommen auch Zwischensätze, wie z.B. 25 oder 27,5 zur
    Anwendung?

ja, warum nicht ? heisst doch „von -bis“

ansonsten der tipp: vorher fragen, was es kost…

gruß inder

Hier hätte ich folgende Fragen:

>>>
ich vermute mal, dass du hier den Umfang und Anforderungsgrad der Arbeit meinst?!

Welche Art der Arbeit fällt dann in welchen Satz? hier muß es doch Kriterien geben, anhand denen man sich orientieren kann.

>>

das nächste Mal sicherlich :smile:

Moinsen:

  • gibt es irgendwelche nachvollziehbare Kriterien für die
    Anwendung dieser Sätze?

=> Ja, die Steuerberatergebührenverordnung

  • kommen auch Zwischensätze, wie z.B. 25 oder 27,5 zur
    Anwendung?

=> Ja, dafür gibt es die Spanne bei den Gebühren

Schöne Grüße
e

>>>
ich vermute mal, dass du hier den Umfang und Anforderungsgrad
der Arbeit meinst?!

Welche Art der Arbeit fällt dann in welchen Satz? hier muß es
doch Kriterien geben, anhand denen man sich orientieren kann.

…ist immer im einzelfall zu betrachten:

ich hatte mal ein kiosk mit lottoannahmestelle, da kommst du beim abstimmen der klapse recht nahe…

nimm den immobilienmakler mit 10 verkauften villen im jahr und nem gewinn von 250.000 - da ist der abschluß in 2 stunden gemacht…

wenn man dem steuerberater in erklärungsnotstand bringen will, dann lässt man sich einfach mal die umbuchungsliste des jahresabschlusses zeigen… wenn da nur 10 buchungen gemacht wurden, und er dann rot wird, wenn man fragt, warum denn das so teuer wäre, dann weiss man, dass man soeben abgerippt wurde…

gruß inder

  • gibt es irgendwelche nachvollziehbare Kriterien für die
    Anwendung dieser Sätze?
  • kommen auch Zwischensätze, wie z.B. 25 oder 27,5 zur
    Anwendung?

Die Antwort gibt §11 der Steuerberatergebührenverordnung.

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__11.html

Auf gut Deutsch: Der Steuerberater kann und soll zwischen Mindestsatz und Höchstsatz eine billige Entscheidung treffen. (Billig im Sinne von „recht und billig“) In der Praxis hat sich herausgekristallisiert, dass in „normalen“ Fällen mit „normalem“ Schwierigkeitsgrad und „normalem“ Haftungsrisiko die Mittelgebühr angemessen ist.

Das ist die Mitte zwischen 10/10 und 40/10, also 25/10. Will der Steuerberater die Mittelgebühr überschreiten, muss er das begründen oder vorher individuell vereinbaren.

Der Gegenstandswert ergibt aus §35 der StbGebV

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__35.html

es ist - vereinfacht ausgedrückt - der Durchschnitt aus Umsatz und Bilanzsumme.

Beispiel: Bilanzsumme 200 TEUR, Umsatz 1 Mio, Gegenstandswert ist der Durschnitt, also 600 TEUR.

Bilckt man nun in Tabelle B

http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_2_6…

so findet man als volle Gebühr bei einem Wert von bis zu 625.000 Euro 699 Euro. Die volle Gebühr sind 10/10. Die Mittelgebühr ist dann 25/10 davon, also 699 x 2,5 = 1.747,50 Euro. Das ist netto (MwSt kommt also noch hinzzu). Bei GmbHs ist außerdem noch ein Anhang erforderlich.

Viele Grüße
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater in Gilching
http://www.gesierich.de

Viele Grüße
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater in Gilching
http://www.gesierich.de

oder man macht es einfach so… ist das erlaubt ?

"Jahresabschluss zum Festpreis

Gehen Sie so vor: Bilden Sie den Durchschnitt aus Ihrem Jahres-Netto-Umsatz und der Aktivseite (=Bilanzsumme) Ihrer Bilanz.

Unser Jahresabschlusshonorar (inkl. Erläuterungsbericht!)
ist ein fester Promillesatz dieses Wertes.

Durchschnitt aus Umsatz und Bilanzsumme:

von bis Unser Honorar
aber maximal
0,5 Mio 1,0 Mio 0,33% 2.000 Euro
1,0 Mio 2,5 Mio 0,20% 2.500 Euro
ab 2,5 Mio 0,10%

Weiterer Pluspunkt für unsere Buchhaltungskunden:
20 Prozent extra Nachlass.

(Voraussetzung: wir haben das betreffende Geschäftsjahr von Anfang bis Schluss komplett bei uns im Hause gebucht und es bestehen keine Honorarrückstände).

Falls Sie keinen Erläuterungsbericht benötigen, erhalten Sie weitere 10 Prozent Nachlass. "

Ich habe es halt im Umgang mit meinen Mandanten lieber einfach als kompliziert, und mir deshalb ein eigenes einfaches Honorarmodell überlegt.

Individuell vereinbaren kann man (fast) alles, wenn beide Seiten einverstanden sind.

(Unzulässig sind Unterschreitungen der Mindestsätze der Steuerberatergebührenverordnung, aber das mache ich natürlich auch nicht.)

Im Übrigen findet man hier auch einen Honorarrechner für Fibu

http://www.gesierich.de/honorarrechner_fibu.php

und einen Online Honorar Rechner für Lohnabrechnungen

http://www.gesierich.de/honorarrechner_lohn.php

wo man sich sofort online das Steuerberaterhonorar für Buchführung und für Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen anzeigen lassen kann.