Vorsteuerforderung an das FA

Guten Tag,
Ist bitte Vorsteuer, aus nicht bezahlten Lieferantenrechnungen, gesondert auszuweisen?
Darf diese Vorsteuer, aus nicht bezhalten Lieferantenrechnungen, vom Finanzamt gefordert werden?
Zählt diese Vorsteuer, aus nicht bezahlten Rechnungen, im Rahmen der EÜR zu den Betriebsausgaben, auch und gerade beim Jahresabschluss?

Würde mich sehr interesieren, Raimund

Servus,

Ist bitte Vorsteuer, aus nicht bezahlten
Lieferantenrechnungen, gesondert auszuweisen?

Nein, Vorsteuer ist Vorsteuer.

Darf diese Vorsteuer, aus nicht bezahlten
Lieferantenrechnungen, vom Finanzamt gefordert werden?

Der Teil, der die abzuführende USt übersteigt, führt zu einem Guthaben. Die Forderung ggü. dem FA entsteht bei USt-Guthaben dann, wenn das FA zustimmt.

Zählt diese Vorsteuer, aus nicht bezahlten Rechnungen, im
Rahmen der EÜR zu den Betriebsausgaben, auch und gerade beim
Jahresabschluss?

Nein. „Ausgabe“ heißt: Geld wird ausgegeben. Ausnahme: Regelmäßig fällige Zahlungen, die kurz nach dem 31.12. geleistet werden.

Schöne Grüße

MM