Hi, die Frage ist etwas schwierig (zumindest für mich)
Ich arbeite ganz normal Vollzeit.
Dazu habe ich einen Job auf 630 DM Basis, den mein AG dort mit 20 % pauschal von AG-Seite versteuert und natürlich auch Sozialabgaben 50/50 % abführt.
Nun ist mir heute ein Job auf der Basis „kurzfristige Beschäftigung“ angeboten worden (eine Umfrage bzw. ein Auswerten von Preisen in Geschäften), die Kurzfristigkeit ist wirklich gegeben, es sind so 1 - 2 Tage, evtl. 3 nötig, danach erstmal gar nichts, bis die wieder einen Auftrag für meinen Ort haben. Der Job entspricht also sicher den Kriterien für Kurzfrist-Jobs (max. 50 Tage im Jahr etc.).
Kann ich diesen Job annehmen? Mir wurde gesagt, das sei kein Problem, das kollidiert NICHT mit dem 630 DM Job. Sozusagen 2 unterschiedliche Paar Stiefel. So ganz kann ich dem Glück nicht trauen und ich möchte ungern Ärger bekommen. Lieber sage ich ab, obwohl ich das Geld sehr gut brauchen könnte.
Ich bitte um fundierten Rat. Danke
Wendy
