Guten Tag,
ein Mandant hat seinen Steuerberater im vergangenen Jahr mit der Anfertigung seiner Steuererklärungen 2007 beauftragt. Dieser bantragt Verlängerung der Abgabefrist, hat die Erklärung immer noch nicht fertig. Das FA setzt daher den Termin Mitte Juni und weist darauf hin, daß danach ggf. Säumniszuschläge erhoben werden. Der Mandant informiert seinen Steuerberater schriftlich davon und fordert ihn auf, diesen Termin unbdingt einzuhalten. Der Steuerberater bestätigt ihm dies auch telefonisch.
Nun ist die Frist abgelaufen, die Erklärung immer noch nicht fertig. Was nun? Haftet der Steuerberater nun für Säumniszuschläge, Bußgeld etc.? Was könnte der Mandant jetzt noch tun? Es handelt sich übrigens um eine sehr große Kanzlei, kein Ein-Mann-Steuerbüro. Trotzdem ist nur eine Sekretärin erreichbar, die alles aufnimmt, aber kein Auskünfte geben kann und die Unterlagen nicht herausgeben kann. Also mahnt der Mandant erneut schriftlich und weist darauf hin, daß eventuelle Säumniszuschläge etc. zu Lasten der Steuerberatergesellschaft gehen. Ein Anruf beim FA bringt auch keine Klärung, da man dort nicht mehr gewillt ist, länger zu warten.

Der Steuerberater meinte alles auf elektronischem Wege fristgemäß eingereicht zu haben, nur die Authentifizierung vergessen zu haben, weshalb es beim FA nicht sichtbar gewesen wäre!???