Steuerberater läßt Abgabefrist verstreichen

Guten Tag,

ein Mandant hat seinen Steuerberater im vergangenen Jahr mit der Anfertigung seiner Steuererklärungen 2007 beauftragt. Dieser bantragt Verlängerung der Abgabefrist, hat die Erklärung immer noch nicht fertig. Das FA setzt daher den Termin Mitte Juni und weist darauf hin, daß danach ggf. Säumniszuschläge erhoben werden. Der Mandant informiert seinen Steuerberater schriftlich davon und fordert ihn auf, diesen Termin unbdingt einzuhalten. Der Steuerberater bestätigt ihm dies auch telefonisch.
Nun ist die Frist abgelaufen, die Erklärung immer noch nicht fertig. Was nun? Haftet der Steuerberater nun für Säumniszuschläge, Bußgeld etc.? Was könnte der Mandant jetzt noch tun? Es handelt sich übrigens um eine sehr große Kanzlei, kein Ein-Mann-Steuerbüro. Trotzdem ist nur eine Sekretärin erreichbar, die alles aufnimmt, aber kein Auskünfte geben kann und die Unterlagen nicht herausgeben kann. Also mahnt der Mandant erneut schriftlich und weist darauf hin, daß eventuelle Säumniszuschläge etc. zu Lasten der Steuerberatergesellschaft gehen. Ein Anruf beim FA bringt auch keine Klärung, da man dort nicht mehr gewillt ist, länger zu warten.

Hallo,

Das FA setzt daher den
Termin Mitte Juni und weist darauf hin, daß danach ggf.
Säumniszuschläge erhoben werden.:

Nicht Säumniszuschläge, sondern Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Säumniszuschläge fallen bei verspäteter Zahlung an, wofür der Steuerberater in der Regel nichts kann.

Nun ist die Frist abgelaufen, die Erklärung immer noch nicht
fertig. Was nun? Haftet der Steuerberater nun für
Säumniszuschläge, Bußgeld etc.?:

bei schuldhafter Verzögerung und Nichteinhaltung haftet der Steuerberater für den entstandenen Schaden.
Das Problem kann hierbei sein, die Schuldhaftigkeit nachzuweisen.

Was könnte der Mandant jetzt
noch tun?:

Erst mal fragen, was der Grund für die Verzögerung ist. Fehlen Unterlagen?
Lässt sich hierbei nichts herausfinden, so kann man die Rückgabe der Unterlagen verlangen. Wird dies verweigert, kann die zuständige Steuerberaterkammer eingeschaltet werden.

Es handelt sich übrigens um eine sehr große Kanzlei,
kein Ein-Mann-Steuerbüro. Trotzdem ist nur eine Sekretärin
erreichbar, die alles aufnimmt, aber kein Auskünfte geben kann
und die Unterlagen nicht herausgeben kann.:

Nicht trotzdem, sondern deswegen.
Im Ein-Mann-Büro wäre der Berater leichter erreichbar.

Ein Anruf beim FA bringt auch
keine Klärung, da man dort nicht mehr gewillt ist, länger zu
warten.:

Logisch. Was gehen die auch die Streiterein zwischen Berater und Mandant an.

Gruß
Lawrence

vielen Dank für die Antwort.

Nicht Säumniszuschläge, sondern Zwangsgelder und
Verspätungszuschläge. Säumniszuschläge fallen bei verspäteter
Zahlung an, wofür der Steuerberater in der Regel nichts kann.

Ja, die genaue Bezeichnung ist Verspätungszuschlag für verspätete Abgabe (nicht Zahlung!)
Wie soll der Mandant aber wissen, was er ggf. nachzahlen soll, wenn der Berater die zur Berechnung erforderliche Erklärung noch nicht fertiggestellt hat? Alle Vorauszahlungen wurden vom Mandanten pünktlich geleistet, u.U. ergibt sich sogar eine geringe Erstattung (somit kann dem Mandanten durch die Verspätung gar kein Vorteil entstehen)! Das steht aber erst nach Fertigstellung der Erklärung fest.

Nun ist die Frist abgelaufen, die Erklärung immer noch nicht
fertig. Was nun? Haftet der Steuerberater nun für
Säumniszuschläge, Bußgeld etc.?:

bei schuldhafter Verzögerung und Nichteinhaltung haftet der
Steuerberater für den entstandenen Schaden.
Das Problem kann hierbei sein, die Schuldhaftigkeit
nachzuweisen.

Dazu wurde ja extra schriftlich eine Frist gesetzt!

Erst mal fragen, was der Grund für die Verzögerung ist.
Fehlen Unterlagen?

Der Steuerberater hat es aus Zeitgründen noch nicht geschafft. Es fehlen keine Unterlagen! Er hat ja noch eine Woche zuvor die fristgemäße Abgabe zugesichert!

Lässt sich hierbei nichts herausfinden, so kann man die
Rückgabe der Unterlagen verlangen. Wird dies verweigert, kann
die zuständige Steuerberaterkammer eingeschaltet werden.

Soll der Mandant dann die Unterlagen etwa beim FA unbearbeitet einreichen? Welcher andere Seuerberater stellt denn die begonnene Erklärung noch innerhalb weniger Tage fertig? Oder soll es der Mandant (infolge Zeitknappheit und fehlender steuerlichen Kenntnisse nur flüchtig möglich) nachträglich selbst fertigstellen? Wer zahlt für die bereits angefangene Bearbeitung (es ist bereits alles in die Buchführung eingegeben)? Eigentlich bleibt dem Mandanten in der Praxis doch nur der Weg, seinen steuerlichen Vertreter immer wieder zu mahnen…

Ein Anruf beim FA bringt auch
keine Klärung, da man dort nicht mehr gewillt ist, länger zu
warten.:

Logisch. Was gehen die auch die Streiterein zwischen Berater
und Mandant an.

Frage andersherum: was geht den Mandanten Versäumnisse seines steuerlich Beauftragten an? Er leitet einfach alle Schreiben des FA mit Bitte um Regelung seiner Angelegenheiten an seinen steuerlich Beauftragten weiter. Verständlicherweise ist der Mandant inzwischen schwer verärgert, denn er hat inzwischen alles in seinen Möglichkeiten stehende versucht. Zur Erstellung der Erklärungen wurde übrigens eine Pauschale vereinbart, nicht das dem Mandanten für Einspruch gegen den Verspätungszuschlag auch noch mehr Kosten entstehen?

…hilft in solchen sache oft wunder…

der alte berater wird wahrscheinlich ohnehin geschichte sein, also druff un dewitt.

brief an die steuerberaterkammer mit dem hinweis, wann die unterlagen beim stb abgegeben wurden und das bisher trotz zusicherung kein strich gemacht wurde.

wenn der berater keine zeit hat, dann soll er halt keine aufträge annehmen. fertig!

und schön die veranlagung abwarten, bevor man den berater zahlt, um etwaige verspätungszuschläge und zinsen direkt abzuziehen.

evtl. weiss die kammer ja schon von ihrem pappenheimer, ist in solchen fällen oft so.

mit dem FA würde ich mit dem sachbearbeiter nochmal persönlich den dialog suchen und die sachlage erklären.

den auftrag zurückziehen würde ich nicht, denn der alte stb lässt sich sicher seine bisher geleistete arbeit fürstlichentlohnen und der „neue“ die ganze chose nochmal…

schöne verfahrene situation… wenn ich schon beratungsgesellschaft höre…

gruß inder

Hallo,

geringe Erstattung (somit kann dem Mandanten durch die
Verspätung gar kein Vorteil entstehen)!:

Das honoriert das Finanzamt dann in Form von Zinsen. Auf die Abgabeverpflichtung hat dies aber keinen Einfluss.

Soll der Mandant dann die Unterlagen etwa beim FA unbearbeitet
einreichen? Welcher andere Seuerberater stellt denn die
begonnene Erklärung noch innerhalb weniger Tage fertig?:

Das erstere signalisiert dem Finanzamt einen guten Willen.
Beim zweiteren gibt es genügend Steuerberater, die sich für solch ein Neumandant tatsächlich beide Beine ausreißen und das hinbekommen.
Zudem lehrt die Erfahrung, dass ein Beraterwechsel oft neuen Verhandlunsspielraum mit dem Finanzamt verheißt.
Grundsätzlich sollte aber der bisherige Steuerberater die Sache abschließen, da dies die unkomplizierteste Lösung ist.

Frage andersherum: was geht den Mandanten Versäumnisse seines
steuerlich Beauftragten an?:

Das ist leider eindeutig gesetzlich geregelt. Versäumnisse des Vertreters werden dem Steuerpflichtigen angelastet.
Regelung laut Abgabenordnung. Paragraph habe ich momentan nicht zur Hand, weil ich ohne Gesetz antworten muss.

Erstellung der Erklärungen wurde übrigens eine Pauschale
vereinbart, nicht das dem Mandanten für Einspruch gegen den
Verspätungszuschlag auch noch mehr Kosten entstehen?:

Das wäre in der Tat bizarr und jeder Rechtsanwalt würde sich über die Klage gegen diese Rechnung freuen.

Gruß
Lawrence

schöne verfahrene situation… wenn ich schon
beratungsgesellschaft höre…:

Hallo Inder,

etwas die Nase rümpf…???

Wie überall, gibt es auch hier solche und solche.

Gruß
Lawrence

…hilft in solchen sache oft wunder…

der alte berater wird wahrscheinlich ohnehin geschichte sein,
also druff un dewitt.

hm…weiß nicht. Bei einer eventuellen Betriebsprüfung brauch man den Berater sicher noch. Er wurde gewählt, weil er im Gegensatz zu seinen Vorgängern sehr kompetent war. Aber die Kanzlei hat wohl inzwischen mehr Aufträge angenommen, als sie abarbeiten kann…

brief an die steuerberaterkammer mit dem hinweis, wann die
unterlagen beim stb abgegeben wurden und das bisher trotz
zusicherung kein strich gemacht wurde.

So ist es ja nun auch nicht, die betreffende Erklärung war schon fast fertig, es liegen die Vorabausdrucke vor und es sollten noch ein paar Kleinigkeiten korrigiert werden. Das ist aber schon wieder fast 2 Monate her…

wenn der berater keine zeit hat, dann soll er halt keine
aufträge annehmen. fertig!

zumindest ein paar weniger…

und schön die veranlagung abwarten, bevor man den berater
zahlt, um etwaige verspätungszuschläge und zinsen direkt
abzuziehen.

Sehr gute Idee, nur wenn das Finanzamt den Höchstsatz 10% von der festzusetzenden Steuer animmt, wirds leider nicht reichen. Zinsen dürften kaum anfallen, da ja fast alles vorab bezahlt wurde (Abschläge, Voranmeldung)

evtl. weiss die kammer ja schon von ihrem pappenheimer, ist in
solchen fällen oft so.

mit dem FA würde ich mit dem sachbearbeiter nochmal persönlich
den dialog suchen und die sachlage erklären.

wird der Mandant sofort noch einmal versuchen.

den auftrag zurückziehen würde ich nicht, denn der alte stb
lässt sich sicher seine bisher geleistete arbeit
fürstlichentlohnen und der „neue“ die ganze chose nochmal…

Das ist auch meine Vermutung :frowning:

schöne verfahrene situation… wenn ich schon
beratungsgesellschaft höre…

gruß inder

Eigentlich bleibt dem Mandanten in der Praxis doch nur der Weg,
seinen steuerlichen Vertreter immer wieder zu mahnen…

Ein- bis zweimal pro Tag anrufen. Ab und zu persönlich hingehen.

Ganz freundlich aber sehr lästig fallen. …

Gruß JK

Ein- bis zweimal pro Tag anrufen. Ab und zu persönlich
hingehen.

Ganz freundlich aber sehr lästig fallen. …

Das scheint geholfen zu haben :smile: Der Steuerberater meinte alles auf elektronischem Wege fristgemäß eingereicht zu haben, nur die Authentifizierung vergessen zu haben, weshalb es beim FA nicht sichtbar gewesen wäre!???

Jedenfalls hat der Mandant nun eine Kopie in Papierform erhalten und alles scheint in Ordnung. Er hofft nun auf Nachsicht beim FA bezüglich der Zuschläge.