Verlust aus Privatdarlehen - steuerlich absetzbar?

Hallo,

in einigen Beiträgen wurde ja schon das Thema „Steuerliche Betrachtung von Zinseinkünfte aus Privatdarlehen“ behandelt. Wie sieht es denn mit Verlusten aus bei einem vom Darlehensnemer nicht mehr begleichbaren Privatdarlehen? Hintergrund:
A hat einen Betrag x Euro an B als Privatdarlehen als Startkapital für eine Selbständigkeit gegeben und Beginn der Rückzahlung nach 1 Jahr vereinbart. Durch verschlechterte Rahmenbedingung führte die Selbstständigkeit innerhalb des ersten Jahres zur Privatinsolvenz. Kann der Darlehensgeber den Verlust des vollständigen Darlehens (eingereicht beim Insolvenzverwalter) gegenüber dem FA steuerlich geltent machen? Wenn ja, gleich zu Beginn oder erst nach Abschluß der 6 Jahre Wartezeit?

Danke für eure Auskünfte und Hilfestellung

partiarisches Darlehen - stille Gesellschaft
Hi !

Lag tatsächlich lediglich ein Darlehen vor? Wenn ja, dann ist dieser Verlust nicht abzugsfähig.

Lagen aber möglicherweise ein partiarisches Darlehen oder gar eine stille Gesellschaft vor, dürfte der Verlust des Geldbetrages abzugsfähig sein. Zur genauen Analyse der vorliegenden Rechtsbeziehung sollte unbedingt ein Steuerberater zugezogen werden BEVOR mit dem Insolvenzverwalter die Kommunikation aufgenommen wird.

BARUL76

.