Guten Tag,
Fall A:
der Herr XX bekommt dieses Jahr(31.12.09) 120.000 Euro Abfindung für 17 Jahre Betriebszugehörigkeit, er ist 35, verheiratet 2 Kinder LS-Kl 3, Brutto-Jahreseinkommen 42.000Euro keine anderen Einnahmen.
Er möchte sich nicht Arbeitslos melden, sondern sofort mit Selbständigkeit loslegen.
Hat er Steuerliche Vorteile wenn er kein ALG in Anspruch nimmt? Gilt hier die Fünftel Regelung und wer entscheidet das? Der Arbeitgeber oder Finanzamt?
Wieviel Steuern würde Herr XX insgesamt auf 120.000Euro zahlen wenn wir von der fünftel Regelung ausgehen?
Fall B:
Er bekommt das Geld Ende Januar 2010(Kündigung zum 30.01.2010) und legt los. Der Herr XX hat im Jahre 2010 einen Netto Gewinn von nur 15.000Euro? Wieviel Steuern zahlt der Herr XX wenn die Abfindung Ende Januar 2010 ausbezahlt wird? Was bleibt den übrig?
Sollte der Herr XX das Geld lieber gar nicht nehmen
)
Gruß
vedpad