wie werden denn Verluste aus der Selbständigkeit in 2009 nach Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme eines Anstellungsverhältnisses bei der Einkommenssteuererklärung 2009 berücksichtigt?
Werden die Verluste aus der Selbständigkeit bei der zu leistenden Einkommenssteuer 2009 gegengerechnet?
wie werden denn Verluste aus der Selbständigkeit in 2009 nach
Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme eines
Anstellungsverhältnisses bei der Einkommenssteuererklärung
2009 berücksichtigt?
voll
Werden die Verluste aus der Selbständigkeit bei der zu
leistenden Einkommenssteuer 2009 gegengerechnet?
die werden nicht „bei der einkommensteuer gegengerechnet“, aber sie mindern das einkommen und wirken sich damit auf die einkommensteuer aus.
Ja, das hatte ich gemeint, dass sich die Verluste voll steuermindernd bei der Est. auswirken.
Kann es auch sein, dass, wenn die Verluste höher als die zu zahlende Einkommenssteuer ausfallen, vom Finanzamt eine Rückerstattung erfolgt oder schiebt sich der „restliche“ Verlust aus der Selbständigkeit noch in das nächste Jahr (2010)?
Kann es auch sein, dass, wenn die Verluste höher als die zu
zahlende Einkommenssteuer ausfallen, vom Finanzamt eine
Rückerstattung erfolgt oder schiebt sich der „restliche“
Verlust aus der Selbständigkeit noch in das nächste Jahr
(2010)?
der verlust schiebt sich nur nach 2010, wenn er höher ist, als die anderen einkünfte im jahr 2009. dann natürlich nur der übersteigende verlust…
eine direkte verrechnung zwischen dem verlust und der festzusetzenden einkommensteuer gibt es nicht, sondern immer nur eine verrechnung mit anderen einkünften…
„eine direkte verrechnung zwischen dem verlust und der festzusetzenden einkommensteuer gibt es nicht, sondern immer nur eine verrechnung mit anderen einkünften…“