Verluste aus Selbständigkeit-Anrechnung bei Est,?

Guten Tag,

wie werden denn Verluste aus der Selbständigkeit in 2009 nach Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme eines Anstellungsverhältnisses bei der Einkommenssteuererklärung 2009 berücksichtigt?

Werden die Verluste aus der Selbständigkeit bei der zu leistenden Einkommenssteuer 2009 gegengerechnet?

Vielen Dank für eine Antwort.

wie werden denn Verluste aus der Selbständigkeit in 2009 nach
Aufgabe der Selbständigkeit und Aufnahme eines
Anstellungsverhältnisses bei der Einkommenssteuererklärung
2009 berücksichtigt?

voll

Werden die Verluste aus der Selbständigkeit bei der zu
leistenden Einkommenssteuer 2009 gegengerechnet?

die werden nicht „bei der einkommensteuer gegengerechnet“, aber sie mindern das einkommen und wirken sich damit auf die einkommensteuer aus.

wahrscheinlich meinst du das aber auch…

gruss inder

Herzlichen Dank für die Antwort.

Ja, das hatte ich gemeint, dass sich die Verluste voll steuermindernd bei der Est. auswirken.

Kann es auch sein, dass, wenn die Verluste höher als die zu zahlende Einkommenssteuer ausfallen, vom Finanzamt eine Rückerstattung erfolgt oder schiebt sich der „restliche“ Verlust aus der Selbständigkeit noch in das nächste Jahr (2010)?

Danke und viele Grüße

Kann es auch sein, dass, wenn die Verluste höher als die zu
zahlende Einkommenssteuer ausfallen, vom Finanzamt eine
Rückerstattung erfolgt oder schiebt sich der „restliche“
Verlust aus der Selbständigkeit noch in das nächste Jahr
(2010)?

der verlust schiebt sich nur nach 2010, wenn er höher ist, als die anderen einkünfte im jahr 2009. dann natürlich nur der übersteigende verlust…

eine direkte verrechnung zwischen dem verlust und der festzusetzenden einkommensteuer gibt es nicht, sondern immer nur eine verrechnung mit anderen einkünften…

„eine direkte verrechnung zwischen dem verlust und der festzusetzenden einkommensteuer gibt es nicht, sondern immer nur eine verrechnung mit anderen einkünften…“

Danke, das hat mir sehr geholfen.

Grüsse

der verlust schiebt sich nur nach 2010, wenn er höher ist, als
die anderen einkünfte im jahr 2009. dann natürlich nur der
übersteigende verlust…

Man könnte hier noch anmerken, dass Verluste zunächst ein Jahr zurückgetragen werden können.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Beispiel:
A hatte 2008 und 2009 jeweils ein Gehalt i.H.v. 30 TEUR.
2009 hat er aus einer selbständigen Tätigkeit 50 TEUR Verlust.

Nun sieht die Rechnung so aus:

2009

Gehalt: +30 TEUR
Sebständig -50 TEUR
Gesamtbetrag der Einkünfte 2009: -20 TEUR

Rücktrag nach 2008:

Gehalt + 30 TEUR
Verlustrücktrag -20 TEUR
neuer Gesamtbetrag der Einkünfte 2008: +10 TEUR

dies führt zum Ergehen eines geänderten Steuerbescheids für 2008 und zur Erstattung der anteiligen Steuer für 2008.

Freundliche Grüße
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich
Steuerberater in Gilching, Kreis Starnberg
http://www.gesierich.de