Sofern sich ein selbständiger Unternehmensberater ( Freiberufler ) für einige Monate vorübergehend arbeistlos meldet, können für diesen Zeitraum die anfallenden Kosten/Aufwendungen zur Unternehmertätigkeit und die Mehrwertsteuer weiterhin geltend gemacht werden?
Servus,
Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Ausgaben, und den Vorsteuerabzug gibts für Leistungen, die für das Unternehmen erworben werden.
Wenn beides: Ja, dann: Ja.
Schöne Grüße
MM
Guten Tag,
Danke und Gruss
Heidelaender
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]