Vorübergehende Arbeitslosigkeit bei Freiberuflern

Sofern sich ein selbständiger Unternehmensberater ( Freiberufler ) für einige Monate vorübergehend arbeistlos meldet, können für diesen Zeitraum die anfallenden Kosten/Aufwendungen zur Unternehmertätigkeit und die Mehrwertsteuer weiterhin geltend gemacht werden?

Servus,

Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Ausgaben, und den Vorsteuerabzug gibts für Leistungen, die für das Unternehmen erworben werden.

Wenn beides: Ja, dann: Ja.

Schöne Grüße

MM

Guten Tag,

Danke und Gruss
Heidelaender

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]