Lohnsteuererklärung ?

Hi,

Ich habe meine Lohnsteuerkarte 2000 vom ARbeitgeber zurückbekommen,mit dem Zettel hinten drauf…

Kann mir bitte jemand per email erklären und helfen was ich damit nun machen kann / muss / soll ?

Ich hab von Steuersachen nicht einen plan und durch diese Idiotischen Programme oder Zettelwirtschaft steig ich komplett nicht durch…

Chrisi

hi chrisi,

gucke mal in die zeile unter der dein bruttogehalt/lohn steht. wenn da steuerabzug vom lohn was steht, dann erst ist eine einkommensteuererklärung von nöten. oder arbeitest du gar auf andere LSt-Klassen als die I ???

dann überlege einmal, wieviele werbungskosten du hattest, richtig lohnen wird es sich erst, wenn du mehr als 2000,- dm aufwendungen zur sicherung/erhalt der arbeit zusammenkratzen kannst.

dann gehe zum finanzamt, hole dir die amtlichen forumlare die du brauchst (frage den bearbeiter aus, er fragt dich nach deinen persönlichen verhältnissen und gibt dir die benötigten formblätter). dazu bekommst du dann auch ausführliche hinweisbögen zum ausfüllen mit.

wenn dir die nicht weiterhelfen, dann überdenke ggf. einen kauf einer steuererklärungssoftware wie wiso oder taxmann. die sind auch für den laien gut verständlich. und wenn du gar keinen bock auf zettel-papierkram hast, besuche einen steuerberater…

gruss

shob

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Hi,

ALso ich habe in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) so 40 000 :stehen,und darunter in zeile 4 (eingehaltene Lohnsteuer von 3.) :steht so um die 5000 DM und 5. (einbehaltener :Solidaritätszuschlag steht um 500 DM…

Meinste das lohnt sich ?

Chrisi

bei den vorsorgeaufwenungen ist nichts mehr zu machen, denn die durch den dein vorwegabzug ist schon null. BIST DU LEDIG?

überlege:

werbungskosten sind

fahrten wohnung arbeit (tage x entfernungskilometer x 70 pf)

  • berufsbekleidung
  • fachliteratur
  • steuerberatung
  • dienstfahrten
  • verpflegungsmehraufwand (bei reisetätigkeit)
    und und und…

wenn du mit denen schon über 2000 kommst, lohnt es sich…
im endeffekt musst du das selber einschätzen ob es sich lohnt,
weil eine pflicht zur veranlagung gibt es seit 95 nicht mehr, wenn man nur arbeitnehmer ist …

schreibe mal mehr über die familienverhältnisse von dir!

soweit! bitte hier im forum, ok?

gruss

shob

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wenn du noch nie eine einkommensteuererklärung abgegeben hast, solltest du dir den spass schon mal gönnen, einige 100 dm schauen bestimmt raus.

besorg dir vom finanzamt die formulare „Mantelbogen“ und „Anlage N“ und lass dir außerdem eine „Anleitung“ zum Ausfüllen der Steuererklärung geben.

Die 1. Seite des Mantelbogens ist ganz leicht auszufüllen, hier brauchst du nur deinen namen, anschrift, bankverbindung und familienstand anzugeben.

ebenso die vorderseite der anlage n, hier brauchst du nur die daten von deiner lohnsteuerkarte abschreiben.

anschließend nimmst du dir das stichwortverzeichnis der „anleitung“ vor (keine angst, nur ca. 300 begriffe, von denen dich nur wenige betreffen).

bei jedem stichwort, von dem du glaubst, es trifft auf dich zu, liest du nach, um was es sich handelt (z.b. abc der werbungskosten, sonderausgaben, außergewöhnliche belastung) und suchst dann die entsprechenden belege zusammen (z.b. spendenquittungen, versicherungsnachweise, quittungen über fachbücher, 200 dm pauschale für arbeitskleidung blaumann) und machst deine eintragungen in der steuererklärung.

nach dem ausfüllen gibst du die steuererklärung mit allen unterlagen bei deinem „wohnsitzfinanzamt“ ab. ca. 5-6 wochen später solltest du mit deinen kumpels eine „steuerbescheidparty“ feiern können.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

na…
hi gunnar,

wenn das mal so einfach und reibungslauf gehen würde…

wenn du noch nie eine einkommensteuererklärung abgegeben hast,
solltest du dir den spass schon mal gönnen, einige 100 dm
schauen bestimmt raus.

wie kommst du zu der erkenntnis? hast du irgendwelche angaben erhalten? ich meine, wenn er keine weiteren ausgaben präsentiert, bzw. pauschbeträge nach § 10c oder § 9a bleiben nicht ausgereizt, wirds schwer mit „einige 100 dm“ …

besorg dir vom finanzamt die formulare „Mantelbogen“ und
„Anlage N“ und lass dir außerdem eine „Anleitung“ zum
Ausfüllen der Steuererklärung geben.

Die 1. Seite des Mantelbogens ist ganz leicht auszufüllen,
hier brauchst du nur deinen namen, anschrift, bankverbindung
und familienstand anzugeben.

ebenso die vorderseite der anlage n, hier brauchst du nur die
daten von deiner lohnsteuerkarte abschreiben.

und ggf. weitere angaben zu arbeitslosigkeit, krankengeld und äquivalente angaben … progressionsvorbehalt lässt grüssen und dann ist die erstattung auf jeden fall futsch …

anschließend nimmst du dir das stichwortverzeichnis der
„anleitung“ vor (keine angst, nur ca. 300 begriffe, von denen
dich nur wenige betreffen).

bei jedem stichwort, von dem du glaubst, es trifft auf dich
zu, liest du nach, um was es sich handelt (z.b. abc der
werbungskosten, sonderausgaben, außergewöhnliche belastung)
und suchst dann die entsprechenden belege zusammen (z.b.
spendenquittungen, versicherungsnachweise, quittungen über
fachbücher, 200 dm pauschale für arbeitskleidung blaumann) und
machst deine eintragungen in der steuererklärung.

wohl dem, der zuordnen kann, ob beleg x nun auch unter position y fällt und welcher nicht …

nach dem ausfüllen gibst du die steuererklärung mit allen
unterlagen bei deinem „wohnsitzfinanzamt“ ab. ca. 5-6 wochen
später solltest du mit deinen kumpels eine
„steuerbescheidparty“ feiern können.

oho… 5-6 wochen??? welches finanzamt meinst du? bestimmt keines aus berlin oder brandenburg ;(

und vielleicht fällt ja auch die party aus ???

gruss

shob

hallo showbee,

von arbeitslosen- oder krankengeld war nicht die rede:

Hi, ALso ich habe in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) so 40 000 :stehen,und darunter in zeile 4 (eingehaltene Lohnsteuer von 3.) :steht so um die 5000 DM und 5. (einbehaltener :Solidaritätszuschlag steht um 500 DM…:Meinste das lohnt sich ?: Chrisi

und allein mit den sozialversicherungsbeiträgen hast du mehr vorsorgeaufwendungen, die trotz kürzungen beim vorwegabzug als sonderausgaben zu berücksichtigen sind, als die pauschale nach § 10 c EStG ausmacht!

in die lohnsteuertabellen sind dagegen nur die mindestens zu berücksichtigenden pauschalen (Werbungskostenpauschbetrag, vorsorgepauschbetrag nach § 10 c EStG, Grundfreibetrag eingearbeitet. Schon von daher lohnt es sich also auf jeden fall, seine steuererklärung zu machen.

und wenn du deine fortbildungskosten bei den irrtümlich als sonderausgaben (berufsausbildungskosten) statt als werbungskosten geltend machst (oder umgekehrt), dann wird das vom finanzamt von amts wegen richtig gestellt. wozu also der pessimismus?

selbst wenn es tatsächlich zu einer steuernachzahlung kommen sollte wegen progressionsvorbehalt aufgrund von arbeitslosen- und/oder krankengeld, ist das kein beinbruch. denn es handelt sich ja um eine antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG. und einen solchen antrag kann man bis zur rechtskraft des einkommensteuerbescheides auch wieder zurückziehen.

wo liegt also das problem?

hi gunnar,

von arbeitslosen- oder krankengeld war nicht die rede:

und deswegen kannst du dann nicht gleich 100 dm vorschwärmen …

und allein mit den sozialversicherungsbeiträgen hast du mehr
vorsorgeaufwendungen, die trotz kürzungen beim vorwegabzug als
sonderausgaben zu berücksichtigen sind, als die pauschale nach
§ 10 c EStG ausmacht!

???

rechnen wir mal die ganze sache als sei es ein lediger/ledige ohne kinder … und natuerlich ein NICHT beamter!!!

40000 brutto
8200 SV
angenommen (19,3% RV, 6,5% AV, 1,7% PV, 13,5% KV) und davon 50%

nun berechnen wir mal die VorSoPa nach § 10c, welche ja in die lohnsteuertabs eingebaut ist.

40000 brutto
davon 20% = 8000

vorweg 6000
gekürzt um 6400
macht NULL VORWEG!

grundhöchst und hälftiger machen dann also
2610+1305 = 3915 DM
gerundet auf durch 54 teilbar = 3888 DM!!!

im wege der höchstbetragsberechnung würden nun angenommene
8200 angesetz, was zu abzugsfähigen vorsorgeaufwendungen von 3.915 DM kommen würde…

denn ein alleinstehender ohne rest-vorwegabzug braucht gar nicht erst versicherungen zu suchen, also ganze 27 DM mehr … Und bei dann angenommen 33.000 zvE hast du einen schnittsteuersatz von rund 16 prozent…

was nicht abzugsfähig ist im rahmen der höchstbetragsrechnung ist weg und gegangen …

ob sich das lohnt ??? (ich meine in mark und pfennig im gegensatz zum aufwand?)

in die lohnsteuertabellen sind dagegen nur die mindestens zu
berücksichtigenden pauschalen (Werbungskostenpauschbetrag,
vorsorgepauschbetrag nach § 10 c EStG, Grundfreibetrag
eingearbeitet. Schon von daher lohnt es sich also auf jeden
fall, seine steuererklärung zu machen.

???

wenn er/sie über die pauschalen kommt, und nach den angaben kommt er/sie nur um 27 dm drüber …

und wenn du deine fortbildungskosten bei den irrtümlich als
sonderausgaben (berufsausbildungskosten) statt als
werbungskosten geltend machst (oder umgekehrt), dann wird das
vom finanzamt von amts wegen richtig gestellt. wozu also der
pessimismus?

nix pessimismus. ich mag nur nicht zu euphorische wortmeldungen die den stpfl. dann früher oder später auf den boden der tatsache zurückholen, spätestens, wenn der bescheid kommt und anstatt der erwarteten „einigen hundert mark“ vielleicht grade 48 DM stehen … dann denkt der/diejenige ähh die im forum sind ja doof!

selbst wenn es tatsächlich zu einer steuernachzahlung kommen
sollte wegen progressionsvorbehalt aufgrund von arbeitslosen-
und/oder krankengeld, ist das kein beinbruch. denn es handelt
sich ja um eine antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG. und
einen solchen antrag kann man bis zur rechtskraft des
einkommensteuerbescheides auch wieder zurückziehen.

wo liegt also das problem?

klar kann er den antrag zurückziehen und und und …

aber ob es sich lohnt den ganzen stress auf sich zu nehmen ???

also, bei vorsorgeaufwendungen ist alles voll, da hat er wohl pech … oder er/sie gehört zur spezies derjenigen die freiwillig zusaetzlich pflegeversichert sind und nach 57 geboren sind ?!

bleibt eben nur zu checken, ob andere SoA groesser 108,-
und ob ggf. werbungskosten jenseits 2000,- erst dann wird’s interessant.

und aus diesem grunde wunderte ich mich, wie du mal eben „von einigen hundert mark“ sprechen kannst, ohne angaben zu haben.

gruss

shob

hallo christian,

wenn du dir die notwendigen formulare besorgt hast, wirst du mit folgendem link durch die einzelnen zeilen geführt:
http://www.ftor.de/index_steuerthek.html
dort klickst du dann auf „formularberater“.

viel erfolg

natuerlich immer er, habe offline geschrieben …
… und hatte den namen nicht im sinn … sorry christian!

shob

ALso ich habe in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) so 40 000 :stehen,und darunter in zeile 4 (eingehaltene Lohnsteuer von 3.) :steht so um die 5000 DM und 5. (einbehaltener :Solidaritätszuschlag steht um 500 DM…

Meinste das lohnt sich ?

Chrisi

bei den vorsorgeaufwenungen ist nichts mehr zu machen, denn
die durch den dein vorwegabzug ist schon null. BIST DU LEDIG?

überlege:

werbungskosten sind

fahrten wohnung arbeit (tage x entfernungskilometer x 70 pf)

  • berufsbekleidung
  • fachliteratur
  • steuerberatung
  • dienstfahrten
  • verpflegungsmehraufwand (bei reisetätigkeit)
    und und und…

wenn du mit denen schon über 2000 kommst, lohnt es sich…
im endeffekt musst du das selber einschätzen ob es sich lohnt,
weil eine pflicht zur veranlagung gibt es seit 95 nicht mehr,
wenn man nur arbeitnehmer ist …

Hi,
Also ich bin ledig,25 jahre und habe eine Wegstrecke von rund 2 km zur Arbeit (eine Tour).
Berufskleidung wird von der Firma gestellt,nur reinigungskosten in höhe von 18 DM/monat fallen an !
Fachliteratur habe ich mir eigentlich nicht geholt,bzw. die Zettel nicht aufgehoben (3 Bücher für rund 100 DM),steuerberatungskosten hatte ich bisher nicht (oder muss ich jedem antwortenden 5 DM überweisen? *G*)
Diesntfahrten nur mit Firmenfahrzeugen,und nur 3 Fortbildungslehrgänge mit rund 20 DM Essenskosten gehabt.
VWL-Leitungen bei mir 52DM/Monat unf von Firma das gleiche.
Rechtschutz (kfz) von 99 DM/Jahr…BUV von 50DM/monatlich…
Mietkosten von rund 500 DM/monatlich…
Kfz-Versicherung rund 200 DM/monatlich

Kann man Zinsen vom Kfz-kauf (Bank) ansetzen oder so?

Ob sich das lohnt ? Hatte mal so ein Programm genommen,und da kam 0 DM raus…oder ich hab was falsches eingetragen…oder so…kann sein !

Chrisi

hi chrisie,

Hi,
Also ich bin ledig,25 jahre und habe eine Wegstrecke von rund
2 km zur Arbeit (eine Tour).

bei 250 arbeitstagen, was schon unglaubhaft ist, wären das nur 350,- Dm werbungskosten.

Berufskleidung wird von der Firma gestellt,nur
reinigungskosten in höhe von 18 DM/monat fallen an !

wären also nochmals 18 * 12 = 216,- DM

Fachliteratur habe ich mir eigentlich nicht geholt,bzw. die
Zettel nicht aufgehoben (3 Bücher für rund 100
DM),steuerberatungskosten hatte ich bisher nicht (oder muss
ich jedem antwortenden 5 DM überweisen? *G*)

ohn quittung: pech gehabt!

Diesntfahrten nur mit Firmenfahrzeugen,und nur 3
Fortbildungslehrgänge mit rund 20 DM Essenskosten gehabt.

also auch hier höchstens 100-200 dm verpflegungsmehraufwendungen (angaben zu ungenau)

VWL-Leitungen bei mir 52DM/Monat unf von Firma das gleiche.

arbeitnehmersparzulage beantragen mit extra kreuz auf mantelbogen der einkommensteuererklärung

Rechtschutz (kfz) von 99 DM/Jahr…BUV von 50DM/monatlich…

sonderausgaben hast du schon voll (hier BUV). rechtsschutz ist privatvergnügen.

Mietkosten von rund 500 DM/monatlich…

privat

Kfz-Versicherung rund 200 DM/monatlich

die haftpflicht wäre noch sonderausgaben, waren aber schon voll.

Kann man Zinsen vom Kfz-kauf (Bank) ansetzen oder so?

nein!

Ob sich das lohnt ? Hatte mal so ein Programm genommen,und da
kam 0 DM raus…oder ich hab was falsches eingetragen…oder
so…kann sein !

Chrisi

ja, bei werbungskosten bleibst du weit unter den 2000,- also wird nix bei rauskommen, mache aber die erklärung für die arbeitnehmersparzulage…

gruss

shob