hi gunnar,
von arbeitslosen- oder krankengeld war nicht die rede:
und deswegen kannst du dann nicht gleich 100 dm vorschwärmen …
und allein mit den sozialversicherungsbeiträgen hast du mehr
vorsorgeaufwendungen, die trotz kürzungen beim vorwegabzug als
sonderausgaben zu berücksichtigen sind, als die pauschale nach
§ 10 c EStG ausmacht!
???
rechnen wir mal die ganze sache als sei es ein lediger/ledige ohne kinder … und natuerlich ein NICHT beamter!!!
40000 brutto
8200 SV
angenommen (19,3% RV, 6,5% AV, 1,7% PV, 13,5% KV) und davon 50%
nun berechnen wir mal die VorSoPa nach § 10c, welche ja in die lohnsteuertabs eingebaut ist.
40000 brutto
davon 20% = 8000
vorweg 6000
gekürzt um 6400
macht NULL VORWEG!
grundhöchst und hälftiger machen dann also
2610+1305 = 3915 DM
gerundet auf durch 54 teilbar = 3888 DM!!!
im wege der höchstbetragsberechnung würden nun angenommene
8200 angesetz, was zu abzugsfähigen vorsorgeaufwendungen von 3.915 DM kommen würde…
denn ein alleinstehender ohne rest-vorwegabzug braucht gar nicht erst versicherungen zu suchen, also ganze 27 DM mehr … Und bei dann angenommen 33.000 zvE hast du einen schnittsteuersatz von rund 16 prozent…
was nicht abzugsfähig ist im rahmen der höchstbetragsrechnung ist weg und gegangen …
ob sich das lohnt ??? (ich meine in mark und pfennig im gegensatz zum aufwand?)
in die lohnsteuertabellen sind dagegen nur die mindestens zu
berücksichtigenden pauschalen (Werbungskostenpauschbetrag,
vorsorgepauschbetrag nach § 10 c EStG, Grundfreibetrag
eingearbeitet. Schon von daher lohnt es sich also auf jeden
fall, seine steuererklärung zu machen.
???
wenn er/sie über die pauschalen kommt, und nach den angaben kommt er/sie nur um 27 dm drüber …
und wenn du deine fortbildungskosten bei den irrtümlich als
sonderausgaben (berufsausbildungskosten) statt als
werbungskosten geltend machst (oder umgekehrt), dann wird das
vom finanzamt von amts wegen richtig gestellt. wozu also der
pessimismus?
nix pessimismus. ich mag nur nicht zu euphorische wortmeldungen die den stpfl. dann früher oder später auf den boden der tatsache zurückholen, spätestens, wenn der bescheid kommt und anstatt der erwarteten „einigen hundert mark“ vielleicht grade 48 DM stehen … dann denkt der/diejenige ähh die im forum sind ja doof!
selbst wenn es tatsächlich zu einer steuernachzahlung kommen
sollte wegen progressionsvorbehalt aufgrund von arbeitslosen-
und/oder krankengeld, ist das kein beinbruch. denn es handelt
sich ja um eine antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG. und
einen solchen antrag kann man bis zur rechtskraft des
einkommensteuerbescheides auch wieder zurückziehen.
wo liegt also das problem?
klar kann er den antrag zurückziehen und und und …
aber ob es sich lohnt den ganzen stress auf sich zu nehmen ???
also, bei vorsorgeaufwendungen ist alles voll, da hat er wohl pech … oder er/sie gehört zur spezies derjenigen die freiwillig zusaetzlich pflegeversichert sind und nach 57 geboren sind ?!
bleibt eben nur zu checken, ob andere SoA groesser 108,-
und ob ggf. werbungskosten jenseits 2000,- erst dann wird’s interessant.
und aus diesem grunde wunderte ich mich, wie du mal eben „von einigen hundert mark“ sprechen kannst, ohne angaben zu haben.
gruss
shob