Arbeitnehmer A hat bei seiner Einkommenssteuererklärung Handwerkerrechnungen angegeben, aber keine Belege mit eingereicht. Das Finanzamt möchte die Belege nun nachträglich sehen.
Bei einem der Belege hat Arbeitnehmer A versehentlich die gesamte Rechnung (nicht nur die reinen Handwerkerkosten, sondern auch Material) angegeben, und 2 weitere Belege sind absolut nicht mehr auffindbar. Wie kann Arbeitnehmer A nun gegenüber dem Finanzamt reagieren?
Hallo,
also die theoretischen Möglichkeiten wären wie folgt:
Schreiben das ein Teil der Belege nicht mehr auffindbar sind (passiert öfter) und den gefundenen Beleg einfach zum Finanzamt schicken. Das die gesamten Kosten eingetragen werden passiert aus unwissendheit öfters, das Finanzamt wird sich selbst die zu berücksichtigenden Kosten ausrechnen. Einfach dazu nichts schreiben…
Die fehlenden Belege nochmal bei den Firmen anfordern, die sind ja da gespeichert. Finanzamt ggf. um Fristverlängerung bitten.