Auslandsverpflegungskosten

Guten Tag,
Im Ausland bekommen Aussendienstler Verpflegung durch die Verpflegungspauschale erstattet . Wenn Sie jetzt von Ihrem Chef zum Essen eingeladen werden , wie wir dies bei der Verpflegung verrechnet?
Geldwerter Vorteil

Vielen Dank !!!

Mehraufwand für Verpflegung Ausland
Hi,

Im Ausland bekommen Aussendienstler Verpflegung durch die
Verpflegungspauschale erstattet . Wenn Sie jetzt von Ihrem
Chef zum Essen eingeladen werden , wie wir dies bei der
Verpflegung verrechnet?
Geldwerter Vorteil

Es ist nur ein geldwerter Vorteil, wenn die kostenlose oder kostengünstige Mahlzeit vom Arbeitgeber bezahlt wird. Einladung von Geschäftspartnern, bei denen man mit isst oder andersherum zu denen man eingeladen wird, führen nicht zu einem geldwerten Vorteil.

Der Mehraufwand für Verpflegung darfauch dann nicht gekürzt werden (BFH vom 13.12.2007 VI R 73/06, BFH NV 2009 S. 936

Der geldwerte Vorteil bei Gewährung durch den Arbeitgeber beträgt
Frühstück 1,50€
Mittagessen 2,67€
Abendessen 2,67€
Die Mahlzeit darf jeweils nicht mehr als 40,-€ tatsächlich gekostet haben und muss vorab beim Wirt bestellt sein.

Übernachtungskosten werden um 4,80€ bei Übernachtung im Inland und ohne ausdrückliche Bestätigung auf der Rechnung „ohne Frühstück“ gekürzt.
Bei Reisen ins Ausland wird dafür 20% der länderspezifischen Pauschale für Mehraufwand für Verpflegung gekürzt.
Für Mittag- und Abendessen wird entsprechend 9,60€ oder 40% der Pauschalen für Mehraufwand für Verpflegung gekürzt.

Schöne Grüße
C.