Mehrwersteuer zu berechnen oder nicht?

Guten Tag,
eine Firma erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erfassung von Straßeninformationen. Jetzt der konkrete Fall: Auftraggeber ist Land NRW. Auftragnehmer ist Firma in der Schweiz. Subauftragnehmer dieser schweizer Firma ist ein deutsches Unternehmen. Dieses dt. Unternehmen beauftragt einen Sub-Subauftragnehmer ebenfalls in Deutschland. Dieser Sub-Subauftragnehmer erbringt die Leistung und will jetzt die Rechnung an den deutschen Subauftragnehmer stellen. Ist hier die Rechnung mit Mehrwertsteuer zu berechnen? Und wenn ja, mit welcher Begründung? Subauftragnehmer weigert sich nämlich Mehrwertsteuer zu zahlen.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Ort der sonstigen Leistung - Grundfall 3a Abs 1
Servus,

beurteilt werden muss hier ausschließlich die Leistung von Sub-Sub an Sub. Was der damit macht, hat auf diese Leistung überhaupt keinen Einfluss.

Ort der Leistung ist dort, wo Sub-Sub sein Unternehmen betreibt - § 3a Abs. 1 UStG. Die Leistung unterliegt damit der USt - § 1 Abs 1 Nr. 1 UStG. Eine Befreiungsvorschrift gibt es für diese Leistungen nicht - § 4 Nrn. 1 - 28 UStG.

Dem Sub kann es übrigens egal sein, ob er USt bezahlt oder nicht, weil er an den GU in CH eine in D steuerbare und steuerpflichtige Leistung ausführt und gleichzeitig den vollen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann.

Vermutlich hat er sich beim Vertrag mit dem GU übers Ohr hauen lassen, respektive der GU hat es nicht besser gewusst, und den Vertrag so formuliert, als sei die Leistung des Sub in der CH steuerbar.

Das alles geht den Sub-Sub aber nichts an - es sei denn, er hätte sich im Vertrag selber mit irgendwelchen „Brutto-für-Netto“ Formulierungen oder sonstwelcher Poesie am Allerwertesten packen lassen.

Schöne Grüße

MM