Hallo
angenommen ein Deutscher wohnt nicht mehr in Deutschland hat aber eine firma hier.
Danneben hat er eine Firma in der Schweiz und eine in den USA.
Unter welchen Umständen könnte er sich von der deutschen Welteinkommensberechnung „befreien“.
BZW wie ist sowas aufgebaut? Ich denke dass es so ist das er zb ein welteinkommen von X hat nachdem dann die deutsche progression berechnet wird dann müsste das einkommen auch nur nach dem deutschen Einkommen berechnet werden…
Oder
Natürliche Personen, die in Deutschland weder Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind mit ihren inländischen Einkünften „beschränkt steuerpflichtig“ (§§1 (4), 49 EStG).
Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Ansässigkeitsstaat besteht, wird in diesem geregelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf (idR bei inländischen Betriebsstätten der Belegenheitsstaat).
Aber kurz und knapp, wenn Deutschland nicht der Ansässigkeitsstaat ist, hat Deutschland auch kein Welteinkommensprinzip.