Steuern zahlen über Freibetragsgrenze

Hallo,

folgende Situation:

Herr A ist Azubi und verdient 550 Euro Brutto. Zusätzlich erhällt er noch Unterhalt i.H.v. 135 Euro monatlich. Zusätzlich hat er noch eine Firma angemeldet mit der er jedoch nicht viel arbeitet, weil er unter der Freibetragsgrenze von 76xx Euro bleiben will. Nun werden die Aufträge jedoch mehr und daher seine Frage.

Wenn Herr A über die Freibetragsgrenze kommt, muss er dann Steuern von den kompletten Einnahmen zahlen, also von dem was er mit seiner selbstständigkeit verdient + dem azubigehalt + dem Unterhalt?

Über dieser Freibetragsgrenze fällt ja auch das Kindergeld weg, welches die Eltern bekommen.

Weil dann rechnet sich ja das ganze nicht wenn das Kindergeld weg fällt und vom gesamten Steuern bezahlt werden müssten. Da würde Herr A ja im Endeffekt schlechter da stehen als vorher.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

Grüße

Man muss nur den übersteigenden Betrag versteuern. Der Steuersatz beträbt anfänglich 15% + Soli + KiSt. Das Kindergeld ist jedoch komplett futsch, auch wenn die Grenze nur 1 Euro überschritten ist.

Von wem ist der Unterhalt? Dieser ist vermutlich nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen und bei Berechnung der Einkommensgrenze für das Kindergeld ebenfalls außer Acht zu lassen.

Gruß

Jörg

also wenn Herr A quasi 200 euro über die freibetragsgrenze kommt,
muss er nicht den kompletten betrag dann von 78xx euro versteuern
sondern nur die 200 euro wo er über diese Freibetragsgrenze komme?

Wie sieht das mit dem Kindergeld eigentlich dann aus? Wenn Herr A
jetzt z.B. im Dezember einen großen Auftrag bekommt und somit über
diesen Steuerfreibetrag kommt und somit auch kein Anspruch auf
Kindergeld mehr hat…muss dann nur der Monat Dezember zurückgezahlt
werden in dem man das Kindergeld bekommen hatte oder fällt die
Rückzahlung für das ganze Jahr an?

Der Unterhalt ist von dem leiblichen Vater von Herrn A. er denke auch nicht
das dieser der Einkommenssteuergrenze zu unterwerfen ist, sonst wäre
er ja schon längst drüber wenn er sich das so hoch rechnet.

Unterhalt vom vater ist kein steuerliches Einkommen und rechnet nicht in die Kindergeldgrenze: auch wenn er 2000,-- mtl. berüge!

Alle anderen Einkommen werden addiert - aber nur, was im betr. Kalenderjahr auch zufließt abz. der Betriebsausgaben - also kann man durch geschickte Rechnungsstellung dies beeinflussen: z.B. großer Auftrag im Dezember - Rechnung dann erst im Januar und Zufluss auch später - verstanden?

E.

Was meinst du mit Zufluss auch später?
Das Problem ist, dass der Betrag des Auftrages des gesamten Rahmen sprechen würde und egal wann Herr A die Rechnung schreiben würde er immer über die Grenze kommt.
Kann man dann eine Rechnung aus splitten rechtlich gesehen? Als das Herr A einen Betrag X im Jahr 2009 und den Differenzbetrag zum kompletten Rechnungsbetrag Anfang 2010 dem Kunden in Rechnung stellt…ist das möglich?
nur wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Wenn Herr A jetzt die Rechnung im Dezember schreiben würde und somit über diese Freibetragsgrenze kommt und demzufolge auch das Kindergelt flöten geht…muss dann das Kindergeld für das komplette Jahr zurück gezahlt werden, oder nur ab dem Monat wo man über diese Freibetragsgrenze kommt, also sprich nur der Monat Dezember

Guten Tag,

Was meinst du mit Zufluss auch später?

na eben in einem anderen Kalenderjahr!

Das Problem ist, dass der Betrag des Auftrages des gesamten
Rahmen sprechen würde und egal wann Herr A die Rechnung
schreiben würde er immer über die Grenze kommt.

dann ist es natürlich egal, wann das Geld fließt - aber abfließen tut das Kindergeld für das gesamte Jahr!!

Kann man dann eine Rechnung aus splitten rechtlich gesehen?

in Absprache mit dem auftraggeber ist alles möglich!!

Als das Herr A einen Betrag X im Jahr 2009 und den
Differenzbetrag zum kompletten Rechnungsbetrag Anfang 2010 dem
Kunden in Rechnung stellt…ist das möglich?
nur wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Wenn Herr A jetzt die
Rechnung im Dezember schreiben würde und somit über diese
Freibetragsgrenze kommt und demzufolge auch das Kindergelt
flöten geht…muss dann das Kindergeld für das komplette Jahr
zurück gezahlt werden, oder nur ab dem Monat wo man über diese
Freibetragsgrenze kommt, also sprich nur der Monat Dezember

ist schon beantwortet!!

E.

also wenn Herr A mit seinem Gewinn über der Freibetragsgrenze liegt ist das kindergeld flöten, ok und wie sieht es folglich aus?

Wenn Herr A soviel an Einnahmen hat, dass er über die Freibetragsgrenze kommt aber mit seinen Abschreibungen das ganze so drückt, dass er wiederrum keine Steuern zahlen müsste, sprich wieder unter diese Grenze kommt. Ist dann das Kindergeld trotzdem weg weil man ja eigentlich über dem Regelsatz gelegen hat und nur mit Hilfe der Abschreibbaren Gegenstände, also den Minderungen untern den Freibetrag kommt oder spielt nur der Endgültige Betrag die Tragende rollte und wie man diesen erreicht ist dem Amt egal?

wie sieht es mit der Situation aus?

es geht um den Gewinn und der ist: Einnahmen minus Ausgaben, zu denen auch die Abschreibungen gehören!

Klar?

E.

ja, danke!