Eigentumswohnung als Anlage- Abschreibungsobjekt

Hallo,

wenn man eine Wohnung kauft als Anlageobjekt, die Wohnung jedoch in den ersten beiden Jahren noch selber nutzt. Wie muss soetwas in der Steuer angegeben werden?
D.h. Wie kann gleich von anfang an dem Finanzamt klar gemacht werden, dass es sich um ein Anlageobjekt handelt. Klar ist, dass die Wertminderung in den ersten Jahren dann kennen Steuervorteil bringt, aber jedoch, wenn die Wohnung nach zwei Jahren vermietet wird.

Reicht hier ein formloses Schreiben? Oder gibt es entsprechende Vordrucke.

Vielen Dank schon im Voraus!

Das interessiert das FA anfangs rein gar nicht, sondern erst, wenn die Wohnung tatsächlich vermietet wird.