Kassenbuchpflicht für Kneipe?

Guten Tag,

Herr X hat eine Kneipe. Ist diese Kneipe grundsätzlich Kassenbuchpflichtig? gibt es Umsatz-/Gewinngrenzen unter denen keine Kassenbuchpflicht besteht? Oder ist ein Kassenbuch grundsätzlich bei allen Bargeldgeschäften pflicht? (keine EC- oder Kreditkartenzahlung im Geschäft, alles Bar)
Oder reicht auch eine EÜR?

Wenn Kassenbuch, kann man es auch elektronisch führen? Zb Excel (nicht elektronische Registrierkasse)? Wenn ja, ist es rechtlich sicher, zb bei etwaigen Steuerprüfungen? Oder muss es da noch das gute alte handgeführte Kassenbuch sein?

Vielen Dank für eure Informationen!
Gruss

Prinzipiell ist nur der Kassenbuchführungspflichtig, der buchführungspflichtig ist.
Die Kneipe muss aber die Einnahmen in geeingneter Form aufzeichnen.
Wenn keine elektronische Kasse vorhanden ist, wird man wohl oder übel über die Kassenführung nicht drum rum kommen.
In Excel wird die Kasse nicht anerkannt.

Moinsen,
auch wenn pingelig, aber Kassenbücher/ -aufzeichnungen werden von Betriebsprüfern besonders gerne unter die Lupe genommen. Man sollte diese daher sehr sorgfältig führen.
Schöne Grüße
e

Vielen Dank für eure Antworten.

Die Frage ist ja, was eine geeignete Aufzeichnung ist. Denn es war schon des öfteren zu lesen, daß, sollte ein Kassenbuch nicht Tiptop sein, das zu grössten Problemen und evtl. Schätzungen bei der Steuer führen können. Von daher die Frage ob man sich Herr X quasi ohne juristische Notwendigkeit einen solchen „Risikofaktor“ aussetzen sollte.

Servus,

Die Frage ist ja, was eine geeignete Aufzeichnung ist.

Die geht im Fall einer Kneipe ohne Registrierkasse, bei der die Tageseinnahmen als Residuale aus Beständen und Bewegungen ermittelt werden müssen, so:

Kassenbestand 14.07.2009 
(Vortrag) 320,00 €

Bierleitungsreinigung Bel.Nr. 15-1 18,60 €
Erdnüsse etc. Lidl Bel.Nr. 15-2 7,98 €
Einzahlung Bank 15.07.2009 717,20 €
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Summen 320,00 € 743,78 € 
Bestand lt. Kassensturz 15.07.2009 70,00 €
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Summen 320,00 € 813,78 € 
Tageslosung 15.07.2009 493,78 € 
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 813,78 € 813,78 €

Geeignete Formularbücher gibts im Schreibwarenhandel, man kann das aber auch von Hand in eine Kladde schreiben. Kariertes Papier ist dabei nützlich.

Schöne Grüße

MM

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Moinsen,
nun eine Kasse sollte schon tipptopp gepflegt sein. Die Aufzeichnungen sollten täglich geführt werden. Möglichst centgenau. Es sollten alle Belege chronologisch abgeheftet werden.

Was hier evt. unter tipptopp verstanden wurde ist, wenn man auf Anhieb den Eindruck hat, dass das Kassenbuch erst kurz vor Betriebsprüfung in Schönschrift auf blütenweißem Papier geschrieben wurde und man dann dem Prüfer erzählt, man mache täglich die Aufzeichnungen. Dann soll es Prüfer geben, die einen Graphologen beauftragen, der dann nachweist, dass die Tinte nicht schon wochenalt ist sondern gerade mal 2-3 Tage.

Auch lässt sich anhand von Tests herausfinden ob man die Beträge bei den Einnahmen erfunden hat oder ob es die tatsächlichen Einnahmen sind. Stichwort Chi-Quadrat-Test oder Benford-Test.

Gerade bei Kneipen, Cafes und Kiosken wird die Kasse besonders unter die Lupe genommen. e hat das schon erlebt, wie haariges dann werden kann… Deswegen sollte man die Kasse ordentlich führen und alle Ein- und Ausgänge möglichst zeitnah erfassen. Und am besten handschriftlich.

Schöne Grüße
e

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Die Frage nach einem Kassenbuch ist unsinnig. Der Steuerpflichtige muss seine Einnahmen ordnungsgemäß angeben. Es gibt dafür kein geeigneteres Mittel als ein Kassenbuch. Wird keine Registrierkasse verwendet, müssen nach gut aler Vätersitte Tagesbelege über die Einnahmen erstellt und aufbewahrt werden.