nehmen wir mal an, eine Person mit Gewerbe muß jährlich bis Ende Mai die Steuererklärungen für das Vorjahr abgeben. Diese Person ist ausserdem an einer GmbH beteiligt und möchte deren Gewinn/Verlust bei sich geltend machen. Die Bilanz der GmbH wird aber erst deutlich später als Mai erstellt.
Kann die Person den Gewinn/Verlust der GmbH dann nur mit einem Steuerberater bei sich geltend machen, wenn eine Frist-Verlängerung bis Ende Juli nicht ausreicht?
auch ein Steuerberater wird es nicht schaffen, das Ergebnis der GmbH bei dem Gesellschafter in der ESt-Erklärung unterzubringen.
Eine Auswirkung beim Gesellschafter ergibt sich nur, wenn etwas vom Ergebnis ausgeschüttet wird - oder in seltenen Fällen, wenn die GmbH mit aufgelaufenen Verlusten liquidiert wird.
ja, das gibt es. Allerdings in ziemlich speziell gelagerten Fällen, das Stichwort dazu heißt „Nachträgliche Werbungskosten zu Einkünften aus Kapitalvermögen“.
Grundsätzlich hat aber das laufende Ergebnis einer GmbH für die ESt der Gesellschafter keine Bedeutung: Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt, wie sie z.B. auch zivilrechtlich eine eigene Rechtsperson hat (sie ist „jemand anders“ als ihre Gesellschafter). Anders als eine Personengesellschaft wird sie für sich selber veranlagt und zahlt ihre eigenen Ertragsteuern.
eine KG ist eine Personengesellschaft. Die wird nicht für sich alleine veranlagt, sondern es werden die Einkünfte festgestellt, die den einzelnen Beteiligten zuzurechnen sind. Diese werden dann bei der Veranlagung zur ESt berücksichtigt.
Es ist ohne weiteres möglich, eine ESt-Erklärung zu erstellen und abzugeben, wenn die Einkünfte aus einer KG-Beteiligung aus welchem Grund auch immer nicht bekannt sind. Es genügt dann, bei der entsprechenden Einkunftsart einen Hinweis auf Namen und Steuernummer der Gesellschaft in die Erklärung aufzunehmen.