Hallo,
stellen wir uns vor, Frau X versteigert im Laufe des Jahres bei einer Internet-Auktionsplattform verschieden Sachen (z.B. getragene Kleider von sich oder ihren Kids)und sie nimmt dafür 700 Euronen ein. Private Veräußerungsgewinne müssen ja ab 300 und noch ein paar Euro versteuert werden. Nun ist es ja aber so, dass die Einnahmen nicht gleich Gewinn sind. Schließlich hat sie die Sachen ja auch mal gekauft (und neue Klamotten sind nun mal teurer wie gebrauchte, so dass eigentlich gar kein Gewinn vorläge). Da sie die Sachen aber zur Eigennutzung und nicht primär zum Weiterverkauf gekauft hat, hat sie natürlich auch keine Kassenbelege oder so mehr. Zumal die Sachen z.T. einige Jahre alt sind.
Was muss sie nun als privaten Veräußerungsgewinn versteuern?
Danke für eure Tipps
felicia