A hat in 2007 noch keine DHF, weil privat veranlaßt und nicht beruflich und dies zu diesem Zeitpunkt noch relevant war.
Vom FA wurden Fahrten anteilig von beiden Wohnorten zur Arbeitsstelle erstattet.
Für 2008 möchte A nun DHF geltend machen, da auch bei privat veranlaßter 2. Wohnung dies nach neuer Rechtsprechung auch gehen soll.
FA will DHF anerkennen, d.h. wöchentliche Familienheimfahrt und Kosten für Mietwohnung an zweitem Wohnsitz bzw. analog die Mietkosten i.V.m. Abschreibung für eigenes Haus und Zinsen.
Allerdings teilen sie mit, dass 1. Fahrt nicht angerechnet wird, da diese im Jahr 2007 liegt und 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen ebenfalls nicht genehmigt werden, da diese im Jahr 2007 mit der Geltendmachung von sämtlichen Fahrten abgegolten seien!
Problem für A ist jetzt, dass er nicht versteht wie FA dazu kommt! Es heißt doch entweder DHF oder sämtliche Fahrten, was 2007 auch geschah und für 2008 dann eben statt sämtlicher Fahrten Geltendmachen von DHF (weil günstiger!).
Wieso dann Streichung der Verpflegungsmehraufwendungen und Anrechnung in Jahr 2007?
Moin,
soll wohl „Doppelte Haushaltsführung“ heißen.
Gruß Volker
Servus,
im ESt-Bescheid werden Abweichungen von der vorgelegten Steuererklärung durch das FA begründet. Man findet die Begründung im Textteil - ziemlich hhinten, dort wo die ganzen Vorläufigkeitserklärungen stehen.
Zum Vortrag des Sachverhalts gehört die Begründung, die das FA gegeben hat. Sonst ist das alles ein Stochern im Nebel.
Schöne Grüße
MM
Es gibt noch keinen ESt-Bescheid, sondern nur ein Schreiben des FA mit der Ankündigung/Frage, ob es denn so recht sei!
Die Begründung lautet:
„Die erste Fahrt zur Gründung lag nicht im Veranlagungszeitraum 2008 und kann somit nicht berücksichtigt werden. Ebenso die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate einer doppelten Haushaltsführung. Auch diese sind nicht 2008 zuzurechnen. Mit Gewährung der tatsächlich durchgeführten Fahrten in 2007, und nicht nur einer wöchentlichen, sind diese Kosten abgegolten.“
Super Begründung, verstehe das wer will!
Zufluss-/Abflussprinzip
Moinsen,
in der Einkommensteuer gilt das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzi. Soll heißen, es kann nur das berücksichtigt werden, was auch im Veranlagungszeitraum 2008 (01.01.2008 bis 31.12.2008) zu- oder abgeflossen ist.
Da die Bgründung der DHH nunmal im Jahr 2007 liegt, kann/ darf sie nicht mehr im Jahr 2008 berücksichtigt werden.
Schöne Grüße
e
Hi,
„Die erste Fahrt zur Gründung lag nicht im
Veranlagungszeitraum 2008 und kann somit nicht berücksichtigt
werden. Ebenso die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten
3 Monate einer doppelten Haushaltsführung. Auch diese sind
nicht 2008 zuzurechnen. Mit Gewährung der tatsächlich
durchgeführten Fahrten in 2007, und nicht nur einer
wöchentlichen, sind diese Kosten abgegolten.“
Diese Begründung ist richtig.
Die doppelte Haushaltsführung begann 2007.
Logischerweise waren die _ersten_ drei Monate der doppelten Haushaltsführung in 2007.
Dann kann man in 2008 keine ersten drei Monate Mehraufwand für Verpflegung mehr absetzen.
Genauso ist es mit der ersten Fahrt.
Man hat ein Wahlrecht, ob man Mietaufwendungen, Mehraufwendungen für Verpflegung und Familienheimfahrten oder die tatsächlich durchgeführten Fahrten von der jeweiligen Wohnung als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte geltend machen will.
In diesem Beispielsfall war die erste Möglichkeit 2007 noch nicht möglich, aber die zweite.
„Doppelter“ Haushalt hat aber trotzdem begonnen, da dies ein tatsächlicher Vorgang ist.
Schöne Grüße
C.
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