Guten Tag,
folgende Problematik :
Person A hat 2009 einen Geldbetrag als Festgeld für 1 Jahr angelegt, Ende der Laufzeit ist im März 2010. Person A hat eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt und wird den Freibetrag 2009 nicht überschreiten.
Wenn nun Person A im Jahr 2010 die Zinsen ausezahlt bekommt und 2010 auch wieder normal arbeitet, wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer ?
beim diesem Festgeld wird erst in 2010 die Abgeltungssteuer einbehalten, wenn die NV-Bescheinigung nur für 2009 gilt!
Oder was war die Frage?
E.
Vielleicht ist die Frage ob dann nur ein Teil versteuert werden muss, nämlich nur die Monate die in 2010 liegen?
Danke für die Antwort. ALso ist der Termin(hier das Jahr 2010) ausschlaggebend…