Guten Tag,
zum Aufbau eines Geschäftes wurde ein Privatkredit aufgenommen. Nun besteht die Möglichkeit, daß die Restdarlehenssumme erlassen - geschenkt - wird.
Wie wird dies steuerrechlich behandelt? Ist dieses Vorgehen steuerschädlich, d. h. führt dies zur Erhöhung des zu versteuernden Einkommens oder des Betriebsvermögens?.
Vielen Dank,
M. Oppelich
wer ist der Schenker? Verwandter, Fremder? Wie hoch ist die Restsumme?..
Warum schenkt derjenige? Private oder berufliche Gründe…
E.
wer ist der Schenker? Verwandter, Fremder? Wie hoch ist die
Restsumme?..
Warum schenkt derjenige? Private oder berufliche Gründe…
E.
Geldgeber ist ein Verwandter. Die Restsumme beträgt etwa ein Drittel des Gesamtsumme. Schenkung aus privaten Gründen.
Mit freundlichem Gruß,
M. Oppelich
Auf alle Fälle liegt eine Schenkung vor, und je nach Verwandtschaftsgrad und Schenkungshöhe fällt Schenkungsteuer an.
Ggf weitere Folgen, die aber mangels näherer Angaben nicht bewertet werden können.
Auf alle Fälle liegt eine Schenkung vor, und je nach
Verwandtschaftsgrad und Schenkungshöhe fällt Schenkungsteuer
an.
Der Privatkredit wurde zur Geschäftserweiterung aufgenommen und nun aus den Geschäftseinnahmen zurückgezahlt. Es liegt ein Darlehensvertrag vor, der die Rückzahlungszeit und jeweilige -höhe festlegt. Zinsen wruden nicht vereinbart. Bei einem Erlassen der Restsumme würde also diese Tilgung unterbleiben.
Hat dies Einflüsse?
Liebe Grüße,
M. Oppelich