Immobilie privat kaufen oder über Gewerbe?

Hallo,

nehmen wir einmal den Fall an, man hätte die Entscheidung zu treffen, ob man eine Immobilie privat oder über eine eigene Kapitalgesellschaft kaufen sollte.

Generell vermute ich, dass bei der gewerblichen Variante ca. 30% KSt und Gewerbesteuer auf das Ergebnis zu zahlen sind, bei der privante Variante nur EkSt. (also zunächst nach 30% Steuer von 100 übrig = 70)

Ist das soweit richtig?

Falls dies richtig ist gilt für die Privatvariante ja der persönliche Steuersatz. Nehmen wir mal an, dass jemand, der sich Immobilien zur Geldanlage leistet schon einen recht hohen Steuersatz hat, für unser Beispiel also ca. 42%. (Beispiel: 100, davon 42% Steuer, übrig 58)

Nehmen wir nun weiterhin an, dass Dividenden im Teileinkünfteverfahren mit 60% besteuert würden (ist das korrekt?!?) dann wären 60% von 70 = 42 zu versteuern mit 42% = ca. 18 — und übrig wären dann 52.

Frage nun: Was gäbe es denn für Vorteile, seine Immobilie über ein Gewerbe zu kaufen?

* vielleicht Gründe, die nichts mit der steuer zu tun haben?
* oder Vorteile mit den Abschreibungen, die diese steuerliche Mehrbelastung wieder ausgleichen?
* Finanzierungsvorteile (wohl kaum…)
* Vielleicht Vorteile, alles En-Bloc verkaufen zu können, sofern man die Kapitalgesellschaft in einer Holding hält…?

Freue mich über Eure Meinungen zu diesem Thema…
Schöne Grüße
Chi

  1. Wofür soll de Immobilie denn verwendet werden?

  2. Man sollte immer dran denken-die Gewinne aus der KapGes müssen erst mal zum Gesellschafter, und sind dann da stpfl. Also sind sie uU zweimal stpfl…

Ist Vermietung oder Verkauf geplant?
Hi !

Der Kauf von Immobilien führt zu keiner Einkommensteuer-Pflicht. Erst der Verkauf (innerhalb der „Spekulationsfrist“, 10 Jahre nach § 23 EStG) oder die Vermietung würden zu einer solchen Steuer führen. Wie Clematis bereits fragte, ist daher zu klären, was nach dem Kauf mit den Immobilien geschehen soll.

Neben den Ertragsteuern (bei Kapitalgesellschaften ist neben KSt auch Gewerbesteuer fällig) sind aber auch noch Grundsteuer und Grunderwerbsteuer zu beachten. Vor allem die Grunderwerbsteuer kann enorme Größen annehmen, wenn man sich VOR Gestaltungen mit juristischen Personen (neben Kapitalgesellschaften auch die Personen(handels)gesellschaften) nicht eingehend Gedanken macht.

So können sowohl die Begründung einer Beteiligung als auch die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften durchaus Grunderwerbsteuer auslösen.

BARUL76

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Hallo,
vielen Dank erstmal für Eure Bemühungen…

Zur Beantwortung der Fragen:

Ja, in diesem Beispiel wäre eine Vermietung der Fall.
Das bedeutet, dass es Einkommen aus Vermietung gäbe.

  • Grundsteuer ist ja fällig egal ob gewerblich oder privat, oder? Daher betrachte ich diese in dem Vergleich mal nicht
  • KsT + Gewerbesteuer zusammen sehe ich mal mit etwa 30%

so komme ich auch auf die 52% Steuer privat versus 58% Steuer über Gewerblich und dann Dividendenentnahme…

Und ich verstehe immer noch nicht, was die Vorteile einer gewerblichen Immobilienhaltung sein könnten :smile:

Schöne Grüße
Chi

Ich schon. Bis 2008 gabs zB einen Freibetrag auf die Schenkung von Betriebsvermögen.